
Vor der Befassung des Bundestags mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz rückt die Finanzierung der Krankenhauspflege in den Fokus. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt, eine Deckelung des Pflegebudgets gefährde die Versorgungssicherheit. „Wer Pflegebudgets deckelt, spart nicht abstrakt im System“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Gespart werde „an ausreichend Zeit für Mobilisation, Beobachtung, Beratung, Anleitung und Entlassungsvorbereitung – zu Lasten von Patientensicherheit“.
Die Bundesregierung kann nicht mehr Qualität im Krankenhaus versprechen und gleichzeitig die Pflegefinanzierung begrenzen.
„Das merken Bürgerinnen spätestens dann, wenn sie selbst oder ihre Angehörigen im Krankenhaus auf verlässliche Pflege angewiesen sind“, sagt Lux. Konkret kritisiert der Verband, dass Tarifsteigerungen oberhalb der maßgeblichen Obergrenze künftig auch beim Pflegepersonal nur noch zur Hälfte berücksichtigt würden. Aus Pflegemanagement und -praxis werde bereits von Zurückhaltung beim Personalaufbau bis hin zu Einstellungsstopps berichtet. Was das konkret bedeuten kann: Offene Stellen würden später nachbesetzt, Ausfallpools enger kalkuliert, Einarbeitung und Praxisanleitung unter Druck geraten, Fortbildung und pflegefachliche Spezialisierung würden zurückgestellt.
Spürbar werde das für Patienten im Alltag – etwa durch spätere Mobilisation nach Operationen, hastige Entlassungsgespräche oder zu spät erkannte Warnzeichen bei multimorbiden Patienten. „Die Bundesregierung kann nicht mehr Qualität im Krankenhaus versprechen und gleichzeitig die Pflegefinanzierung begrenzen“, so Lux. „Qualität entsteht nicht allein durch Leistungsgruppen oder Mindestmengen. Sie entsteht am Bett, im Gespräch, in der rechtzeitigen Risikoerkennung und in verlässlichen Teams.“
Was der Entwurf vorsieht
In seinem Referentenentwurf vom 16. April 2026 sieht das Bundesgesundheitsministerium vor, dass das Pflegebudget künftig grundsätzlich nur noch um den Veränderungswert steigen darf. Eine Überschreitung bleibt jedoch zulässig, soweit die Einhaltung gesetzlicher Personalvorgaben dies erfordert. Die vom DBfK genannte hälftige Berücksichtigung ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut, sondern aus der vorgesehenen Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung.
Das BMG begründet den Schritt im Entwurf mit der Ausgabendynamik: Die Aufwendungen der Kassen für Pflegepersonalkosten seien seit der Ausgliederung 2020 um jährlich rund elf Prozent gewachsen und hätten 2025 etwa 25 Milliarden Euro erreicht. Zugleich heißt es in der Entwurfsbegründung, es gelte, „die zweifelsohne erfolgreiche Stärkung der Pflege im Krankenhaus in ihrer Basis zu bewahren und gleichzeitig (…) gezielt und finanziell tragfähig fortzuentwickeln“.
Kassen sehen Sparbedarf
Aufseiten der Kostenträger weist der GKV-Spitzenverband in seiner jüngsten Mitteilung zum Gesetz auf den Spardruck hin. Jüngste Zahlen zeigen sogar, das vorgesehene Einsparvolumen müsse „eher erhöht als verringert werden“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis. „ … wer irgendwo weniger sparen möchte, muss auch sagen, wo das Geld stattdessen herkommen soll.“ Als Sparbeiträge nennt sie darin Pharmaindustrie, Krankenhäuser, niedergelassene Ärzteschaft und Verwaltungskosten; das Pflegebudget führt sie nicht auf.
Was der DBfK fordert
Der DBfK fordert, das Pflegebudget und PPR 2.0 verbindlich mit der Finanzierung zu verknüpfen. Ein erster Schritt wäre laut Lux eine Expertenkommission, die eine tragfähige Systematik zur Verbindung von Pflegepersonalbemessung und Pflegebudget erarbeitet. Pflegefachpersonen, Pflegemanagement und der DBfK müssten daran aktiv beteiligt werden.
Die PPR 2.0 könne als lernendes Instrument dazu beitragen, den tatsächlichen Pflegepersonalbedarf sichtbar zu machen. Werde sie sachgerecht mit dem Pflegebudget als Finanzierungsgrundlage verbunden, könnten Fehlanreize korrigiert werden, ohne die Schutzfunktion des Pflegebudgets zu gefährden. Denn das Pflegebudget sei eine zentrale Grundlage für Versorgungssicherheit, Patientensicherheit und Qualität in der Krankenhauspflege, so der DBfK.
Resolution „Pflege ist kein Sparschwein – Versorgungssicherheit braucht starke Pflegefachpersonen“
Die 56. Delegiertenversammlung des DBfK hat deshalb die Resolution „Pflege ist kein Sparschwein – Versorgungssicherheit braucht starke Pflegefachpersonen“ verabschiedet. Darin fordert der Verband, das Pflegebudget im Krankenhaus zu erhalten und nicht weiter auszuhöhlen, Schutzstandards weiterzuentwickeln und Pflegefachpersonen sowie ihre Berufsvertretungen verbindlich an Reformen für eine bessere Versorgung zu beteiligen.







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