Damit ist die BSG-Sicht vom Tisch. Doch laut Gaß „interessiert es die Kassen nicht, was das DIMDI festlegt. Sie berufen sich auf das Urteil des Bundesozialgerichtes und ignorieren das DIMDI“. Aufgrund der hohen Rückforderungen der Kassen klagen inzwischen erste Kliniken, andere drohen gar mit dem Ausstieg aus der Schlaganfallversorgung. Wenn im Oktober die nächste Version des OPS-Codes veröffentlicht werde, „erwarten wir, dass dies sachgerecht berücksichtigt wird“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Stimmungstief: Klinik erstattet Strafanzeige gegen Sozialrichter
Der Streit schwelt weiter, etwa bei der geriatrischen Komplexbehandlung: Die Ende 2017 durch das BSG verlangte „Anwesenheit eines Psychologen bei jeder Teambesprechung“ (die so auch nicht im Code steht) wendet der MDK derzeit rückwirkend auf Zeiträume an, zu denen die Urteilsschrift noch gar nicht veröffentlicht war. Kein Wunder, dass die Klinikszene auf das Bundessozialgericht unter dem Vorsitz von Ernst Hauck nicht gut zu sprechen ist.
Dieses Gefühl gipfelte im Januar in einer Strafanzeige eins Berliner Krankenhauses gegen mehrere Richter des 1. Senats des BSG wegen des Verdachts fortgesetzter Rechtsbeugung. Das Krankenhaus wirft den Richtern die Missachtung von Gesetzen sowie Verfassungsverstöße vor. Es ist eine spektakuläre Aktion, die zeigt, wie tief die Stimmung mittlerweile gesunken ist.





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