Per Rundschreiben hat die AOK die Onkologen in Hamburg-Nord und im Stadtteil Wandsbek aufgefordert, ab dem 1. August 2016 Krebsmedikamente "ausschließlich" bei der Elb-Apotheke von Günter Zeifang zu beziehen: "Wir versichern ihnen", heißt es demnach in dem AOK-Schreiben, „dass wir die Eignung der Apotheke sorgfältig geprüft haben und Sie somit auch weiterhin eine verlässliche und qualitativ hochwertige Versorgung erhalten." Nach Recherchen von "Panorama" ist Günter Zeifang vorbestraft – das Amtsgericht Hamburg verurteilte den Apotheker im Januar 2013 wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Demnach habe Zeifang im großen Stil über einen Zwischenhändler Krebsmedikamente bezogen, die in Deutschland nicht zugelassen waren. Mehr als ein Jahr lang kaufte Zeifang das in Ägypten hergestellte Präparat "Gemzar". Er bekam es günstig, rechnete es teuer bei den Krankenkassen ab und ließ es nichtsahnenden Patienten verabreichen, so das Politmagazin.
Vergabeentscheidung sichert Millionenumsatz
Die AOK gehörte nach Recherchen von "Panorama" selbst zu den Geschädigten. Zusammen mit anderen Krankenkassen verlangte die AOK im August 2013 eine „Wiedergutmachung" von Zeifang. Nach langwierigen Verhandlungen zahlte der Apotheker 290.000 Euro. Die AOK bekam davon 137.724,77 Euro. Für die Vergabeentscheidung, die Zeifang demnach einen Millionenumsatz sichert, spielt bei der AOK die Vorstrafe des Apothekers keine Rolle: „Wenn jemand in der Vergangenheit verurteilt worden ist, die Strafe erledigt ist, und er weiter seine Zulassung als Apotheker hat, kann ich ja gar nicht sagen: Mit dem möchte ich zusammenarbeiten oder nicht", so Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied AOK Rheinland/Hamburg, gegenüber dem Magazin. „Wir haben ein offizielles Ausschreibungsverfahren, was sich an offiziellen Kriterien orientiert. Was die Vergangenheit ausblendet. Also ich kann nicht hingehen: Weil jemand mal in der Vergangenheit einen Verstoß begangen hat, schließe ich ihn für die Zukunft aus."
Staatsanwaltschaft erhebt neue Vorwürfe
Offenbar ermitteln aktuell sowohl die Staatsanwaltschaft in Lübeck als auch in Hamburg gegen Günter Zeifang wegen neuer Vorwürfe. Der Apotheker steht nun im Verdacht, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen sowie Abrechnungsbetrug begangen zu haben. Über ein Strohmann-Konstrukt soll Zeifang zwei Arztzentren kontrollieren. Unter seiner Geschäftsführung soll es bei Chemotherapien zu falschen Abrechnungen gekommen sein. Über seinen Anwalt ließ Zeifang "Panorama" mitteilen, den Hamburger Ermittlungsverfahren „liegen unbegründete Verdachte zugrunde". Weiter heißt es in dem Anwaltsschreiben, schließlich habe auch die Hamburger Gesundheitsbehörde nach der Überprüfung von Zeifangs Laboren nichts zu beanstanden gehabt.
Laut des Magazins verlangt die Krankenkasse von Bewerbern eine Reihe von Eigenerklärungen. So müssten Bewerber wie Zeifang schriftlich versichern, „nachweislich keine schwere Verfehlung begangen" zu haben, die „seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt."


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