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Baden-WürttembergRettungsdienst darf mehr medizinische Maßnahmen durchführen

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im baden-württembergischen Rettungsdienst dürfen durch die Einführung der sogenannten Vorabdelegation mehr medizinische Maßnahmen durchführen.

Rettungsdienst
Chalabala/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der Landesrettungsdienst beschließt ein neues Maßnahmenpaket, wodurch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im baden-württembergischen Rettungsdienst mehr medizinische Maßnahmen durchführen dürfen und so Patientinnen und Patienten schneller geholfen werden kann.

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter hätten nun mehr Möglichkeiten, um den Menschen im Notfall noch schneller zu helfen, so der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. „Damit gehen wir den nächsten wichtigen Schritt bei der Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten und der Optimierung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg.“ sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Seit dem 1. Juli 2022 ist es im baden-württembergischen Rettungsdienst den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern möglich, bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen, die ihnen von Ärztinnen und Ärzten übertragen worden sind. Beispielsweise können Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei starken Schmerzen lindernde Medikamente verabreichen, noch bevor eine Notärztin oder ein Notarzt eingetroffen ist. Die Einführung dieser sogenannten Vorabdelegation hat der Landesausschuss für den Rettungsdienst in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 beschlossen.

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