
Zuschläge für Überstunden – die stehen einem neuen Urteil zufolge auch Ärztinnen und Ärzten in Teilzeit zu. In einem Fall, den der Marburger Bund (MB) Niedersachsen für eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angestrengt hatte, hat das Arbeitsgericht Hannover für die Klägerin entschieden. Nach Angaben der Ärztegewerkschaft sprach das Gericht ihr Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu.
Das Urteil vom 15. Oktober stärke die Rechte von Teilzeitbeschäftigten deutlich, teilte der MB mit. Die Entscheidung ist nach Einschätzung der Gewerkschaft „von enormer Tragweite“. Über den konkreten Fall hinaus werde das Urteil voraussichtlich auf alle Tarifwerke des MB übertragbar sein – „und damit nicht nur im universitären, sondern auch im kommunalen Bereich“, so der MB.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Land Niedersachsen als Arbeitgeber der Klägerin hatte den Angaben zufolge argumentiert, eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu einem anderen Tarifvertrag lasse sich nicht auf den Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) übertragen. Das BAG-Urteil, welches einer Teilzeitkraft den begehrten Zuschlag zusprach, sei daher auf den vor dem Arbeitsgericht Hannover verhandelten Fall nicht anwendbar. Die Richter in Hannover folgten jedoch der Sicht des Marburger Bundes. Eine Berufung wurde zugelassen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.





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