
Bereits seit Jahrzehnten versucht die Politik, die besonderen Herausforderungen der Krankenhauspflege in den Griff zu bekommen. Von der gescheiterten Pflege-Personalregelung (PPR) aus dem Jahr 1993 über verschiedene Pflegegipfel bis zu Pflegestellen-Förderprogrammen reicht die Bandbreite an Initiativen und Maßnahmen. Zusätzlich erhalten die Krankenhäuser jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen nahezu jeden dritten Beitragseuro, um die Patientinnen und Patienten medizinisch und pflegerisch gut zu versorgen. Im vergangenen im Jahr waren es ingesamt 81,55 Milliarden Euro. Und trotzdem herrscht vielfach am Krankenbett noch Personalknappheit, worunter sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Pflegekräfte leiden. Der GKV-Spitzenverband schlägt daher ein 3-Säulen-Modell für sichere, gute und bedarfsgerechte Pflege vor.
„Wir wollen sichere Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen, die für ein Mindestversorgungsniveau sorgen. Wir wollen gute Pflege an jedem Krankenbett durch eine moderne Pflegepersonalbedarfsermittlung, die digital und ohne Zusatzdokumentation anhand einer einheitlichen Pflegedokumentation generiert wird. Wir wollen bedarfsgerechte Strukturen für bessere Pflege am Bett, denn viele Patientinnen und Patienten könnten oftmals ambulant versorgt werden, wodurch Pflegekräfte mehr Zeit für die stationären Patientinnen und Patienten gewinnen.“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
1. Sichere Pflege durch Personaluntergrenzen und Transparenz
Bis vor vier Jahren gab es keine Transparenz über die Personalbesetzung in den Krankenhäusern. Mit den Pflegepersonaluntergrenzen und der Verpflichtung, die tatsächliche Pflegeausstattung auf den Stationen zu melden, wurde der Schleier, was tatsächlich auf den Stationen passiert, erstmals ein wenig angehoben. Pflegepersonaluntergrenzen dienen lediglich dazu, Patientengefährdung zu vermeiden. Der Alltag auf vielen Stationen zeigt, dass selbst diese Untergrenzen oft nicht erreicht werden. In 12 Prozent aller Schichten wurden Pflegeuntergrenzen verfehlt. Von der Herzchirurgie über die Geriatrie bis zur Inneren Medizin sind für zwölf „pflegesensitive Bereiche“ verpflichtende Mindestvorgaben, die Pflegepersonaluntergrenzen, festgelegt, um Patientengefährdung zu vermeiden.
2. Genug Pflegekräfte durch eine moderne Pflegepersonalbedarfsermittlung
Eine Personalausstattung, die einer guten pflegerischen Versorgung in Krankenhäusern Rechnung trägt, ist abhängig vom Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten und somit deutlich höher als eine Mindestvorgabe. Diesen tatsächlichen Personalbedarf für eine Station in Abhängigkeit von dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten zu ermitteln, ist eine ebenso wichtige wie wissenschaftlich herausfordernde Aufgabe. Nachdem der Gesetzgeber die Grundlage dafür geschaffen hat, müssen sich nun die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband über Inhalte der Beauftragung und den Zeitplan für die Entwicklung des neuen Instruments durch die Wissenschaft verständigen. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Entwicklung und Erprobung des neuen Pflegepersonalbemessungsinstruments bis Ende 2024 abgeschlossen sein müssen.
3. Bedarfsgerechte Krankenhausstrukturen sollen Entlastung schaffen
Durch medizinisch nicht notwendige stationäre Behandlungen verschaffen sich Kliniken zusätzliche Einnahmen und blockieren gleichzeitig Pflegekräfte, die an anderer Stelle fehlen. So wurden 2019 rund vier Millionen Menschen für lediglich eine Nacht im Krankenhaus behalten. Ein großer Teil davon hätte auch ambulant behandelt werden können. Ein klares Indiz hierfür ist, dass in 2020 ausgewählte operative Leistungen mit ambulantem Potential um 28 Prozent zurückgegangen sind.





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