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MaßnahmenkatalogDGF und DIVI drängen auf Reform der Intensivpflege

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) sowie die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben gemeinsame Forderungen zur Reform der Intensivpflege veröffentlicht.

Krankenpflege
Sudok1/stock.adobe.com
Symbolfoto

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die DGF und DIVI Maßnahmen um die Intensivpflege in Deutschland vor einem drohenden Kollaps zu retten. Ihre „Stellungnahme zur Stärkung und Zukunft der Intensivpflege in Deutschland“ haben sie direkt an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung überreicht.

Die aufgestellten Forderungen richten sich nicht ausschließlich an die momentane Verbesserung der Situation auf den Intensivstationen, sondern beziehen auch grundsätzliche Rahmenbedingungen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch die Vergütung mit ein. Ihre Anliegen konzentrieren sich unter anderem auf die folgenden sechs Punkten:

  • Akzeptable Arbeitsbedingungen schaffen: Um für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Intensivbereichen zu sorgen, müsse unter anderem die Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) geschärft werden. Zudem sei schnellstmöglich ein am Pflegebedarf orientiertes, validiertes Personalbemessungsinstrument einzuführen, das die PpUGV ergänzt. 
  • Psychosoziale Unterstützung der Mitarbeitenden und Mitarbeiterfürsorge: In Anbetracht der Verpflichtung zur Personalfürsorge müssen sich die Arbeitsbedingungen für interprofessionelle Teams in der Intensivmedizin verbessern. Hierfür sollen zum Beispiel Peer-Support-Strukturen aufgebaut und über den Zeitraum der Pandemie hinaus implementiert werden. Perspektivisch sollen Psychologinnen und Psychologen feste Teammitglieder auf Intensivstationen stellen.
  • Optimierung der interprofessionellen Teamarbeit: Die Besonderheit der interprofessionellen Teams in der Intensivmedizin stellt einen bedeutsamen Vorteil dar und sollte unterstützt werden, indem Qualifikations- und Skill-Mischungen für Teams definiert und implementiert werden (Personal für Dokumentation, Patiententransporte, Materialbewirtschaftung, Bettenaufbereitung etc). Zudem sollen Patienten- und pflegeferne Tätigkeiten sowie Bürokratie drastisch reduziert werden.
  • Kompetenzen in der Intensivpflege erweitern: Fachpflegepersonen auf Intensivstationen übernehmen seit Jahrzehnten Aufgaben in einer rechtlichen Grauzone. Die hierzu erforderliche Handlungskompetenz haben sie oftmals. Was fehlt ist die rechtliche Absicherung. Daher soll die Übernahme „heilkundlicher“ Tätigkeiten für Intensivpflegepersonen mit einer Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie (FWB) rechtlich abgesichert ermöglicht werden (dazu gehört zum Beispiel die Steuerung der Entwöhnung von der Beatmung).
  • Berufliche Perspektiven schaffen: Die Definition von Vorbehaltsaufgaben für Pflegende mit FWB I+A würde allen Pflegenden im Intensivbereich berufliche Perspektiven eröffnen. Dies wäre ein deutliches Signal, dass sich die Qualifizierung durch eine Fachweiterbildung lohnt und die Übernahme von Verantwortung anerkannt wird. Daher fordern die Verbände eine Handlungsautonomie der Intensivpflege sowie eine Neubewertung der Entgeltgruppe in Austausch mit den Tarifpartnern. Neben einer finanziellen Aufwertung der Intensivpflege durch eine Erhöhung des Grundgehalts sollen Sonn-, Feiertags- und Nachtdienstzulagen sowie Überstunden nicht mehr besteuert werden. Zudem werden attraktive steuerfreie Zuschläge für ad hoc Einspringen im Krankheitsfall oder anfallender Mehrarbeit gefordert. Auszubildende der Pflegeberufe auf Intensivstationen sollen die Möglichkeit staatlich geförderter Stipendien erhalten.
  • Politischen Einfluss der Pflege stärken: Die Berufsgruppe der Pflegenden ist in Gremien, die über die Entwicklung im Gesundheitswesen entscheiden, in der Regel nicht vertreten bzw. nicht stimmberechtigt. Die politische Einflussnahme ist bislang im Vergleich zu anderen Berufsgruppen nur sehr gering. Um dem Entgegenzuwirken sollen im Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Vertreter der Pflege als vollwertige, stimmberechtigte Mitglieder benannt werden.

Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) begrüßt die Inhalte der Stellungnahme und unterstützt vollumfänglich alle Forderungen. "Es ist extrem wichtig, dass insbesondere während der anhaltenden Corona-Pandemie die absolut gerechtfertigten Forderungen für eine Verbesserung der Pflegesituation auf den Intensivstationen an die Politik herangetragen werden. Jetzt muss dringend gehandelt werden!", sagt Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU.

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