
Während des 18-tägigen Wahlzeitraums bis zum 31. Oktober 2022 hatten 98 534 wahlberechtigte Kammer-Mitglieder die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Rund 21 800 Pflegefachpersonen haben von ihrem demokratischen Stimmrecht Gebrauch gemacht und aus den 66 Wahlvorschlägen (11 Einzelkandidierende und 55 Listen) ihre Vertretung für die 60 vorgesehenen Sitze gewählt. Eine vorgesehene Amtszeit von fünf Jahren dürfen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekammer NRW nun antreten. Wählen konnten die Kammer-Mitglieder in NRW jeweils innerhalb ihrer Wahlgruppe (Altenpflege oder interdisziplinäre Pflege) in einem der fünf Regierungsbezirke, in dem sie registriert sind.
Für die zehn Wahlgruppen in ganz NRW wird es insgesamt 60 Sitze in der Kammerversammlung geben. Die größte Wahlgruppe ist durch die Interdisziplinäre Pflege in Düsseldorf mit 13 Sitzen vertreten, die kleinste Wahlgruppe stellt die Altenpflege in Detmold mit zwei Sitzen. Die Wahl war sowohl postalisch als auch digital möglich. Rund 65 Prozent nutzten den klassischen Weg der Briefwahl.
Erste Kammerversammlung
Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, betont: „Die Wahl der Kammerversammlung ist ein wichtiger Meilenstein für die Pflege in Nordrhein-Westfalen. Mit einer Wahlbeteiligung von 22,10 Prozent hat ein bedeutender Teil an der Zukunftsgestaltung der Pflege bereits schon jetzt aktiv mitgewirkt“. Anja Wiedermann, Geschäftsführerin des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, ergänzt: „Die Kammerversammlung, gewissermaßen das Pflegeparlament im bevölkerungsreichsten Bundesland, geht in seine erste Wahlperiode.“
Nun haben die gewählten Vertreterinnen und Vertreter zwei Wochen Zeit, ihre Wahl anzunehmen. Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung ist für den 16. und 17. Dezember 2022 terminiert, wobei die Wahl des Vorstands im Januar 2023 erfolgen wird.





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