
Als sich abzeichnete, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sich bei der Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen nicht einigen können, wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) selbst tätig. Mit einer Verordnung gab es vor, wie viele Pflegekräfte sich in den Bereichen Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie um Patienten kümmern müssen, differenziert nach Tag- und Nachtschicht sowie Wochenend- beziehungsweise Feiertagsschichten. Jeden Monat müssen die Krankenhäuser nun einen Nachweis über die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen erbringen und quartalsweise den Krankenkassen sowie dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vorlegen. Dass diese aufgezwungene Regelung nicht mit Begeisterung aufgenommen werden würde, war klar.
„Das Thema Dienstpläne in Krankenhäusern ist mit Konflikten beladen. Da reden Personalabteilung und Pflegedienstleitung mit und es kommt zu Kompetenzstreitigkeiten. Wenn dann jetzt auch noch das Ministerium mitmischt ist klar, dass das vielen ein Dorn im Auge ist“, weiß Mark Lohrer, Geschäftsführer der TDA-HR. Das Unternehmen bietet komplexe HCM-HR-Software (Health Care Management), also Personalverwaltungs-Lösungen für Krankenhäuser, Altenpflegeheime und stationäre Reha-Einrichtungen an. Er steht im ständigen Kontakt mit den mehr als 200 Kunden und weiß um die Stimmung zu diesem Thema. Dennoch weist er, wenn das Thema angeschnitten wird, immer daraufhin, dass trotz der etwas unglücklich gelösten Verordnung das Wichtige nicht in den Hintergrund treten darf. „Auch wenn die PpUGV und die Personalschlüssel fragwürdig sind, so hat sie doch auch einige Chancen für die Branche zu bieten“, findet er.
Festgelegte Untergrenzen sorgen für Transparenz
Stichwort Transparenz. Die festgelegten Untergrenzen und der Nachweis zur Einhaltung sollen ein Instrument sein, um eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Das Regelwerk wird ab Januar 2020 noch mit dem Ganzhausansatz erweitert. Das heißt, es werden Untergrenzen für alle Abteilungen festgelegt. Der dann ermittelte „Pflegepersonalquotient“ gibt Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt. Hält sich ein Krankenhaus nicht an die Werte, drohen Sanktionen. Diesen Ansatz hält Lohrer für positiv. Er stimmt aber mit den Krankenhäusern darin überein, dass die Art und Weise wie die Daten ermittelt werden, verbesserungswürdig ist. Im Moment gilt die Stichpunktregel. Das heißt, um Mitternacht werden die Patienten- und Belegungsdaten gegenübergestellt, um zu ermitteln, ob das von der Verordnung geforderte Verhältnis eingehalten wurde. „Diese Stichpunktregelung spiegelt die Realität aber nicht wider. Wird zum Beispiel um 3 Uhr morgens ein verunglückter Motorradfahrer eingeliefert, der das Personal der Intensivstation den ganzen Tag beschäftigt, der aber zum Beispiel im Laufe des Tages in eine andere Klinik verlegt wird oder sogar verstirbt, dann wird er bei der nächsten Gegenüberstellung um Mitternacht gar nicht erfasst“, schildert Lohrer. Um zu verhindern, dass solche in einem Krankenhaus alltäglichen Fälle durch die Statistik rutschen, müssten die kompletten 24 Stunden des Dienstplanes der Aufenthaltsdauer des Patienten gegenübergestellt werden.


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