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Chance und HerausforderungHat die PpUGV wirklich die Qualität der Pflege verbessert?

Berechnungsgrundlage für Untergrenzen muss überdacht werden

Bestenfalls können die fachlichen Vorgaben der Verordnung als Indiz oder eine Art Richtlinie für Dienstpläne gelten und so bei der Personalplanung hilfreich sein, findet der Spezialist für Personal- und Einsatzplanung im Health Care Sektor. Aber auch dieser Punkt wird von den Fachgesellschaften sehr kritisch gesehen. Denn als Berechnungsgrundlage für die Untergrenzen wurde die Personalaustattung der an den schlechtesten abschneidenden Krankenhäusern zu Grunde gelegt; diese machen bundesweit ca. ein Viertel aller Häuser aus. Kliniken mit besserem Personalschlüssel können jetzt sogar Personal einsparen und erfüllen trotzdem die gesetzlichen Vorgaben.

Überhaupt nutzen alle gut gemeinten Verordnungen wenig, wenn auf dem Arbeitsmarkt zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist. Derzeit dauert zum Beispiel die Wiederbesetzung einer Stelle in der Altenpflege laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchschnittlich 170 Tage und in der Fachkrankenpflege 194 Tage. Dieses Problem kennt auch Lohrer aus erster Hand. „Um die Vorgaben der PpUGV zu erfüllen, sind manche Einrichtungen gezwungen, nur unzureichend geschultes Personal einzustellen. Das wiederum geht zu Lasten einer ‚guten’ Pflegekraft, die nun die Arbeitslast von zwei Kräften zu tragen hat und eine Aufsichtspflicht erfüllen muss. Das führt wirklich nicht zum gewünschten Ergebnis der Verbesserung der Pflege und Personalentlastung“, spricht Lohrer aus Erfahrung.

Positiver Aspekt: Krankenhäuser führen elektronische Zeiterfassung ein

Ganz klare Vorteile und Chancen sieht er hingegen beim Thema Zeiterfassung, einem Politikum in Krankenhäusern. Viele Geschäftsführungen weigern sich sogar, eine transparente Zeiterfassung zum Beispiel mit einem Webportal einzurichten und setzen auf Vertrauensarbeitszeiten. „In Schichtbetrieben wie Krankenhäusern kann es keine Vertrauensarbeitszeiten geben“, argumentiert Lohrer. Da sei ein neutrales und transparentes Mittel wie eine elektronische Zeiterfassung und das elektronische Erstellen von Dienstplänen absolut unerlässlich. Die Einführung der PpUGV habe tatsächlich dazu geführt, dass die Krankenhäuser nun transparenter mit einer Zeiterfassung arbeiten. Ein durchaus positiver Aspekt, der Abläufe im Krankenhaus vereinheitlicht und veraltete Excel-Tabellen abschafft.

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