
Bisher konnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen den notwendigen Bedarf mithilfe eines Tagebuchs dokumentieren. Doch inzwischen hat sich die Gesetzeslage deutlich verändert. Der Sozialverband SoVD hat nun ein neues Format veröffentlicht, das den Stand der Gesetzgebung von 2017 berücksichtigt.
"Unser neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, sich auf die Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit besser vorzubereiten. Dies ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen", erklärt Adolf Bauer, der Präsident des Sozialverband SoVD.
Das neue Pflegetagebuch kann online abgerufen werden
Bei Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit prüft die Pflegekasse nicht selbst. Sie gibt den Auftrag weiter an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder an unabhängige Gutachter, die den Hilfebedarf anhand eines Fragenkatalogs ermitteln."Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinander zu setzen. Mit Hilfe des Pflegetagebuchs können die Betroffenen den Gutachtern ihre Situation ausführlich beschreiben und ihren Bedarf verdeutlichen", sagt Florian Schönberg, der Pflegeexperte des SoVD.
Das neue Pflegetagebuch des SoVD steht zum Download unter sovd.de/pflegetagebuch bereit. Zudem kann man die Publikation beim SoVD bestellen. Der Ratgeber ist kostenfrei.





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