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Pflegepolitik der Parteien Pflege-Verband stellt PflegOMat online

Wahlberechtigte in Bayern können nun per Mausklick herausfinden, welche Partei sie in Sachen Pflege am besten vertritt. Dazu hat der DBfK den PflegOMat online gestellt. Und so wird's gemacht.

Logo PflegOMat

Vor der Landtagswahl in Bayern rückt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Südost die pflegepolitischen Ziele der Parteien ins Visier der Wähler. Mit dem gerade online gestellten PflegOMat könnten die Wahlberechtigten prüfen, mit welcher Partei sie bei diesem Themenbereich die größte Übereinstimmung haben. Nach acht Klicks erhalten Nutzer*innen das Ergebnis, wobei Themen auch doppelt gewichtet werden können.

Es geht um die unterschiedlichen Ansichten der Parteien vor allem zum Einstiegsgrundgehalt, zu Sonderregelungen für Urlaub und Rente sowie zur Pflegekammer. Die Parteien konnten den Angaben des Verbandes zufolge auf acht Forderungen des DBfK Südost zustimmend, ablehnend oder neutral reagieren. Zusätzlich hatten sie die Möglichkeit, ihre Position in einem Freitext zu begründen.

Wie der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung solle nun der PflegOMat helfen, informiert zu wählen – mit dem Schwerpunkt professionelle Pflege, erläuterte der Verband. Bayern wählt am 8. Oktober einen neuen Landtag.

Die acht Forderungen des DBfK Südost:

1. Um dem Pflegepersonalmangel entgegenzuwirken, müssen die Rahmenbedingungen wie Personalschlüssel und Work-Life-Balance verbessert werden. Dazu gehört auch ein Bruttoeinstiegsgrundgehalt von mindestens 4.000 Euro.

2. Das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 und das Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege (PeBeM) müssen zügig eingeführt werden. Die ermittelten Personalbedarfe müssen verbindlich eingehalten werden, damit die Entlastung des Pflegepersonals und die Pflegequalität sichergestellt sind.

3. Kostenfreie, berufsbegleitende Studien- und Weiterbildungsangebote sollen ausgebaut werden, um die dringend benötigten Pflegepädagog:innen zu gewinnen. Für moderne Ausbildungsstätten werden Mittel für Medienpädagogik, Simulationslehre und zum digitalen Kompetenzaufbau zur Verfügung gestellt. 

4. Als Anerkennung ihrer Leistungen erhalten Pflegefachpersonen nach zehnjähriger Berufstätigkeit einen Gratifikationsschein für Pflegeberufe, wie vom DBfK konzipiert, der zusätzliche Urlaubstage und Rentenpunkte sowie einen früheren Renteneintritt ohne Abzüge beinhaltet.

5. Zur Sicherung der Gesundheitsversorgung müssen Aufgaben umverteilt werden. Dafür sind in der Primärversorgung und in den Einrichtungen akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen wie Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses notwendig. Diese Rollen sollen etabliert werden.

6. Damit professionell Pflegende ihre Kompetenzen für die Gesundheit der Bürger:innen einsetzen können, müssen ihre Vorbehaltsaufgaben ausgeweitet werden. Außerdem soll eine Übertragung heilkundlicher Aufgaben sowie eine Verordnungserlaubnis für Pflegehilfsmittel nebst Vergütung erfolgen.

7. Mit der Vergütung der Praxiseinsätze und der Finanzierung von Praxisanleitung wird die akademische Pflegeausbildung gestärkt. Pflegewissenschaftliche Lehrstühle an Hochschulen und Universitäten sollen ausgebaut, die Pflegeforschung gefördert und der akademische Nachwuchs qualifiziert werden.

8. Die Profession Pflege braucht mehr Selbstbestimmung und Mitbestimmungsrechte im Rahmen der beruflichen Selbstverwaltung. Da dies über die bestehenden Strukturen nicht erreicht wurde, ist eine Pflegeberufekammer notwendig.

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