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Neue RegelnSystemwechsel beim Pflegebudget

Leiharbeit sorgt für Unsicherheit

Für einen weiteren Unsicherheitsfaktor sorgt das Thema Leiharbeit, deren Kosten im Rahmen des Pflegebudgets nur bis zum Tariflohn vergütet werden sollen. Diese Regelung wurde über einen Änderungsantrag Teil des MDK-Reformgesetzes. „Das kam kurzfristig“, sagt Laufer: „Wir waren bislang davon ausgegangen, dass auch für diese Kosten die bisherige gesetzliche Regelung gilt, dass eine über dem Tarif liegende Vergütung sachlich begründet werden muss. Schon diese Regelung bedeutete eine Einschränkung gegenüber der dem Katalog zugrunde liegenden Kalkulation bzw. Ausgliederung. Nun konnten die Auswirkungen auf das System nicht mehr berücksichtigt werden.“ Diskussionen dürfte es auch darüber geben, wie sich pflegeentlastende Maßnahmen im neuen Budget wiederfinden. Beobachter erwarten, dass die Kassen gerade in diesem Bereich genauer hinschauen werden.

Ein lang und viel diskutierter Punkt im Ringen um den DRG-Katalog für 2020 war zudem das Thema der Sachkostenabsenkung. Dadurch gingen den Krankenhäusern rund 200 Millionen Euro verloren, klagt die DKG, doch durchsetzen konnte sie sich nicht. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands sei das ohnehin „eine unberechtigte Diskussion“, sagt Klein-Hitpaß. Zum Umgang mit Sachkostenkorrekturen gebe es ein Konzept des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und einen Beschluss der Bundesschiedsstelle. Auch das Bundesgesundheitsministerium habe sich eingeschaltet – „da sehen wir unsere klare Position bestätigt“.

Die DKG-Verantwortlichen dürften das Thema trotzdem am Köcheln halten, auch wenn sie auf einem anderen Feld Gehör fanden: Ein Jahr lang sollen die Kliniken ihre Forderungen für alle Behandlungen um 0,3 Prozent aufstocken dürfen – um über die Tarifrate nicht erfasste Lohnerhöhungen beim Pflegepersonal refinanzieren zu können, so die offizielle Begründung.

„Pflege muss eingebunden werden“

Auch Pflegeexperten blicken mit einiger Besorgnis auf das, was da kommen wird. „Die Ziele, die Pflege abzusichern, die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu verbessern und die Versorgungsqualität für die Patienten zu garantieren, sind ehrenwert, aber niemand weiß, ob sie wirklich erreicht werden“, sagt die ehemalige Pflegedirektorin der Uniklinik Köln, Vera Lux: „Alle sind sehr unsicher.“ Weil das Personal künftig deutlich weniger hin und her geschoben werden könne, neue Pflegekräfte aber nicht verfügbar seien, befürchte sie unstrukturierte Kapazitätseinschränkungen, sagt Lux, die zurzeit als selbstständige Managementberaterin arbeitet. Für die Kliniken komme es jetzt darauf an, „genau zu wissen, wie sie in der Pflege aufgestellt sind, und vor allem müssen die Zuständigkeiten im Detail geklärt sein“.

In die kommenden Budgetverhandlungen sowie ins Controlling der Häuser müssten ihre Ex-Kollegen – anders als bislang vielfach üblich – „jetzt zwingend eingebunden werden“, fordert Lux: „Wer keine Infos bekommt, kann auch keine Verantwortung übernehmen und steuern.“ Zudem sei „maximale Unterstützung der IT und der Personalabteilung“ nötig, wenn es darum gehe, alle geforderten Daten bereitzustellen. Gleichzeitig sieht Lux allerdings auch die Pflegeverantwortlichen in der Pflicht, sich trotz der Belastung im Tagesgeschäft noch tiefer mit der Materie zu befassen: „Einige begreifen noch gar nicht, was da auf uns zukommt.“

Problemfall Servicekräfte

Diskussionen zwischen der Pflege und den Kaufleuten in den Kliniken erwartet Lux unter anderem in der Frage, wie Servicepersonal künftig eingesetzt und finanziert wird. Gerade Häuser, die zuletzt viele Aufgaben an Servicekräfte delegiert haben, müssten einige davon wohl wieder den Fachkräften übertragen. Dafür müssten diese möglicherweise übernommene ärztliche Tätigkeiten abgeben. Unterm Strich bleibe deshalb die Sorge, dass sich die Personalsituation sogar verschlechtere – auch zulasten der Versorgungssicherheit, fürchtet Lux, die auch stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung (GQGM) ist. „An den Regeln, mit denen der heutige Personalbedarf ermittelt wird, doktern wir jetzt auf Basis des alten Systems herum – das darf nicht der Status für die Zukunft bleiben. Doch bis endlich ein evidenzbasiertes Pflegepersonalbemessungssystem entwickelt und einsatzbereit ist, werden noch einige Jahre vergehen“, ist Lux überzeugt.

„In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber der Selbstverwaltung mehr Zeit eingeräumt, ein neues System einzuführen“, fasst Klein-Hitpaß zusammen. Diesmal habe alles sehr schnell gehen müssen, „und es gibt auch keine budgetneutrale Phase der Umstellung“. Auch deshalb spricht der GKV-Mann wie Roland Laufer von der DKG von „einem lernenden System“: „Wir müssen jetzt schauen, wo es Schwierigkeiten gibt und wir eventuell nachbessern müssen.“

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