
Die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe verwiesen den Fall zurück an das Landgericht Landshut, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Dort beginnt der Prozess nun vor einer anderen Strafkammer von vorn.
In dem Heim im Landkreis Dingolfing-Landau hatte eine Pflegerin einem unheilbar erkrankten 65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans Bett gestellt - darunter einen Blutdrucksenker, der ihm in seinem Zustand gefährlich werden konnte. Als der Fehler auffiel, hatte der Mann die Tabletten schon genommen. Die Mitarbeiterin und ihre Chefin informierten keinen Arzt. Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger schwieg tagelang. Eine Woche nach der Verwechslung starb der Patient. Ob das falsche Medikament der Grund war, ließ sich nicht mehr klären.
Das Landgericht hatte die Schichtleiterin zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis und die beiden Pflegekräfte zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Chefin habe den tödlichen Verlauf billigend in Kauf genommen, um den Fehler zu vertuschen. Der BGH bezweifelt aber, dass Vorsatz vorlag. So habe die Frau den Pfleger selbst eingeweiht und gebeten, häufiger nach dem Patienten zu sehen. Außerdem könnte noch ein anderes Motiv mit hineinspielen: So habe die Frau auch gesagt, sie hoffe, dass der Patient nun endlich sterben könne.
Revision eingelegt hatte nur die Schichtleiterin. Der BGH hob aber alle drei Verurteilungen auf, weil sie auf demselben Fehler beruhten.





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