
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) haben Ende November in Düsseldorf Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 823 Millionen Euro an 24 Krankenhäuser übergeben. Die Mittel stammen aus der Einzelförderung des Landes und sollen bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans ermöglichen.
„Nordrhein-Westfalen investiert in seine Krankenhäuser. Die 823 Millionen Euro für 24 Häuser sind eine gute Nachricht für die Menschen in unserem Land“, betonte Wüst. Mit der Krankenhausplanung habe die Landesregierung „die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und gezeigt: Reformen sind möglich.“
Milliardenprogramm für Strukturwandel
Die Landesregierung stellt in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung des Krankenhausplans bereit. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung, weitere 500 Millionen Euro dienen als Kofinanzierung für Maßnahmen aus dem Transformationsfonds des Bundes. Bis 2035 sollen Kliniken in NRW – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – insgesamt 12 Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie Eigenanteilen für notwendige Strukturveränderungen erhalten.
„Der Prozess erfordert erhebliche Investitionen in neue Gebäude und Umbauten. Dabei unterstützt das Land die Krankenhäuser“, erklärte Laumann. Die Auszahlung der Einzelförderungsmittel erfolgt schrittweise bis 2030, die Bewilligung der Transformationsfonds startet 2026.
Diese Kliniken profitieren
Zu den größten Empfängern der aktuellen Förderrunde zählen das Lukaskrankenhaus Neuss (142 Millionen Euro), das St. Martinus-Hospital Olpe (70 Millionen Euro) und das Klinikum Leverkusen (73 Millionen Euro). Auch Einrichtungen wie das Herz- und Diabeteszentrum NRW, das Evangelische Klinikum Gelsenkirchen und das Marienhospital Bottrop erhalten Millionenbeträge für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen.
Sonderförderung für Luisenhospital Aachen
Neben den Einzelförderungen erhielt das Luisenhospital Aachen einen „Besonderen Betrag“ nach Paragraf 23 KHGG NRW in Höhe von rund 15 Millionen Euro. Damit soll der Wiederaufbau zentraler Bereiche nach dem Brandanschlag im vergangenen Jahr unterstützt werden. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass vorrangige Ansprüche – etwa aus Versicherungsleistungen – angerechnet werden.








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