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Klagen gegen ReformNordrhein-Westfalen verliert vor Gericht gegen erste Kliniken

Viele Kliniken wehren sich mit Klagen gegen die Landeskrankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Nun sind die ersten damit erfolgreich – unter anderem ein Uniklinikum.

Buchstabenwürfel bilden das Wort "Urteil". Sie liegen auf einer Zeitung.
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Symbolfoto

Die Landesregierung hat mit ihren Plänen für die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen erstmals Niederlagen vor Gericht erlitten. In vier Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den klagenden Kliniken vorerst recht gegeben. Die Krankenhäuser aus Essen, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen haben sich dagegen gewehrt, dass sie ab dem 1. April bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten sollten.

Zuletzt waren andere Krankenhäuser mit ihren Eilanträgen etwa am Verwaltungsgericht Düsseldorf hingegen gescheitert. Die Richter dort hielten es für rechtmäßig, dass Kliniken bestimmte Eingriffe nicht mehr vornehmen sollen.

Vorbei ist das juristische Tauziehen damit aber noch nicht. Zum einen ist in den Eilverfahren noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Außerdem gibt es nach dem Eilverfahren noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, bei dem sich die Richter dann gründlicher mit den Argumenten beider Seiten beschäftigen.

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Insgesamt gibt es laut NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes. Die Landesregierung will mit der Reform erreichen, dass sich Krankenhäuser stärker spezialisieren. Dadurch soll die Versorgung der Patienten besser werden.

Essen soll Herztransplantationen verlieren

Am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ging es konkret unter anderem um die Universitätsmedizin Essen, die laut NRW-Krankenhausplan bis auf wenige Ausnahmen keine Herztransplantationen mehr vornehmen soll. Bei dieser Entscheidung habe die Landesregierung aber unter anderem außer Acht gelassen, dass das Klinikum führend in Forschung und Lehre für die Transplantationschirurgie sei, argumentierten die Richter. Dem Versorger diesen Bereich zu nehmen, stehe somit im Widerspruch zu dem Ziel der Reform, die Behandlung der Patienten zu verbessern. 

Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf die Unimedizin daher weiterhin isolierte Herztransplantationen durchführen. Für den ärztlichen Direktor und Vorstandsvorsitzenden der Unimedizin Essen, Prof. Dr. Jochen A. Werner, ist die Entscheidung ein „ganz starkes Signal“. Er freue sich, auch weiterhin „absolute Spitzenmedizin“ anbieten zu können, heißt es in einer Mitteilung. Werner sei zuversichtlich, dass die Entscheidung des Gerichts auch im Hauptsacheverfahren fortbestehen werde. Laut eigenen Angaben hat das Uniklinikum Essen im Jahr 2025 bereits vier Herztransplantationen vorgenommen. 

Eine Klinik in Gelsenkirchen und zwei Krankenhäuser im Kreis Recklinghausen dürfen vorerst weiterhin Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse vornehmen. In diesen Fällen monierten die Richter, dass das Land bei seiner Krankenhausplanung die Zahl der behandelten Fälle falsch berechnet habe.

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