Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen. Das Erstellen und Aktualisieren des Medikationsplans soll durch den behandelnden Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung durch diesen Facharzt. Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten den Auftrag, das Nähere zu den Anspruchsvoraussetzungen festzulegen. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.


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