
Ursache für die Vielzahl von Klagen ist eine durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ausgelöste Verkürzung der Verjährungsfrist. Bundesweit – so auch in Niedersachsen – haben daraufhin Krankenkassen Tausende von Rückforderungsklagen gegen die Krankenhäuser erhoben.
Bundesgesundheitsministerium prüft die Klarstellung
Hintergrund des Streits sind zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zur Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls aus dem Juni 2018. In dem gemeinsamen Gespräch im Gesundheitsministerium haben sich die Beteiligten darauf verständigt, zur Verringerung des Klagevolumens zusammen zu arbeiten. Wichtig ist dabei allerdings auch eine Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums, die von allen Beteiligten in den nächsten Tagen erwartet wird.
Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann begrüßt das konstruktive Gespräch und die Bereitschaft der Beteiligten, miteinander auf dem Verhandlungsweg eine Lösung anzustreben: „Das ist ein sehr guter erster Schritt in die richtige Richtung.“
Zusätzlich zu dem Gespräch in Niedersachsen haben die Bundesländer auf Initiative von Dr. Carola Reimann am 23. November im Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, die die Bundesregierung auffordert, schnellstmöglich die bestehenden gesetzlichen Regelungen klarzustellen (siehe zweiten Anhang). Das Bundesgesundheitsministerium prüft aktuell die Klarstellung und hat zugesagt, ganz kurzfristig die Ergebnisse zu veröffentlichen. Damit wäre für erheblich mehr Rechtssicherheit gesorgt.





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