
Am Mittwoch (12. Novemeber) beraten die Bundestagsabgeordneten in erster Lesung über die Novellierung des KHAGs. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann, äußert sich zu den Änderungsforderungen aus dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates: Vor allem die geplante Einschränkung von Qualitätsvorgaben für Kliniken und die reduzierte Beteiligung der Krankenkassen bei Ausnahmeentscheidungen stoßen auf Widerstand.
„Diese Änderungen lehnen wir entschieden ab, denn sie gehen auf Kosten von Behandlungsqualität und Patientensicherheit“, so Reimann. Die Länder hatten im Gesundheitsausschuss gefordert, die Vorgaben für Kliniken zu lockern und die Rolle der Kassen bei Sonderregelungen zu begrenzen.
Beispiel aus der Onkologie
Auch für die Onkologie sei die Aufweichung der Reform an dieser Stelle ein Rückschritt, wie die Deutsche Krebsgesellschaft erklärt. Bei zu vielen Ausnahmeregelungen für die Bundesländer bestehe die Gefahr, dass Krebspatienten je nach Wohnort nach unterschiedlichen Standards behandelt werden.
Eine bundesweite Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) habe gezeigt: Eine Behandlung in zertifizierten Zentren, die nach evidenzbasierten Leitlinien und hohen Qualitätsvorgaben arbeiten, verlängere die Überlebensdauer von Krebsbetroffenen im Vergleich zu nicht zertifizierten Kliniken deutlich.
„Flächendeckende evidenzbasierte Qualitätskriterien, wie die der zertifizierten Zentren, sind daher für eine gute Krebsmedizin unerlässlich“, macht Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft deutlich. Laut Bruns würden die geplanten Ausnahmeregelungen das Ziel der Krankenhausreform, die Versorgung stärker zu zentralisieren und spezialisieren, verwässern. Zudem verfestigten sich damit die Strukturen für Gelegenheitsmedizin und führten damit zu einer schlechteren onkologischen Versorgung.
Lob für Vorschläge zur sektorenübergreifenden Versorgung
Zustimmung signalisiert die AOK hingegen bei den Plänen zur Erweiterung des Leistungsspektrums sektorenübergreifender Einrichtungen. Nach Ansicht Reimanns sollten diese nicht allein auf stationäre Leistungen fokussiert sein, sondern stärker die medizinisch-pflegerische Versorgung in den Mittelpunkt stellen.
„Diese Einrichtungen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung können tatsächlich einen Mehrwert für die Versorgungssicherheit der Menschen gerade in strukturschwachen Regionen schaffen, wenn sie ambulante und pflegerische Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeit vereinen“, heißt es in einer Mitteilung.
Gemeinsam mit Krankenhausträgern wie Sana, Asklepios und Thüringen-Kliniken sowie dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband hat die AOK ein Impulspapier vorgelegt.
Finanzierung bleibt Streitpunkt
Auch bei der Finanzierung sieht die AOK Nachbesserungsbedarf. Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr müsse genutzt werden, um ein wissenschaftliches Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln. Ziel sei eine bedarfsorientierte, fallzahlunabhängige Finanzierung auf Basis von Planfallzahlen.
„Wenn die Politik an der vorgesehenen Regelung auf Basis von Ist-Fallzahlen festhält, drohen Fehlanreize und ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen zulasten der Patientinnen und Patienten“, warnte Reimann. Unterstützung erhält die AOK dabei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die ebenfalls eine fallzahlunabhängige Finanzierung fordert.








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