
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) setzt auf weitere Fortschritte mit den Ländern bei den Vorbereitungen für die geplante Krankenhausreform. Vorgebrachte Kritikpunkte seien lösbar, hieß es am 22. November 2023 aus Ministeriumskreisen in Berlin. Die nächsten Beratungen der Ressortchefs von Bund und Ländern stehen am 23. November an.
Man bewege sich nun auf die Zielgerade zu, um aus einem Arbeitsentwurf einen Referentenentwurf für das vorgesehene Gesetz zu machen, denn: Die Reform werde prinzipiell von allen gewünscht. Sie nehme ökonomischen Druck aus dem System heraus und bringe Krankenhäusern quasi eine Existenzgarantie für künftig zugewiesene Leistungsbereiche.
Bereits im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken verständigt. Seit mehreren Wochen laufen Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf, der nach Abstimmung mit den Ländern zeitnah in den Bundestag eingebracht werden soll.
Künftig sollen 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten ausgezahlt werden. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.






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