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Bedarfsgerechte VersorgungAnträge für Psychiatrie können ab jetzt eingereicht werden

Brandenburg startet das Antragsverfahren für psychiatrische Fachbereiche im neuen Krankenhausplan. Krankenhäuser können bis 19. September Leistungen in Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie anmelden.

Ein Arbeitsplatz in Form eines Holzschreibtisches. Darauf sind verschiedene Dokumente und eine Brille abgelegt. Ein Laptop steht aufgeklappt daneben.
Drobot Dean/stock.adobe.com
Symbolfoto

Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat im Zuge der Aufstellung des Fünften Krankenhausplans das Antragsverfahren für die psychiatrischen Fachdisziplinen eröffnet. Krankenhäuser im Land können ab sofort bis zum 19. September Anträge für die Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie einreichen. Hierzu wurde ein entsprechendes Rundschreiben an die Einrichtungen versandt.

Obwohl psychiatrische Fachbereiche im kürzlich in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nicht berücksichtigt sind, sind sie Bestandteil der Landeskrankenhausplanung. In Brandenburg verfügen derzeit 18 Krankenhäuser über eine Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, darunter sechs Fachkliniken. Hinzu kommen 15 Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, 46 Tageskliniken für Psychiatrie und Psychotherapie sowie sieben für Psychosomatische Medizin.

Versorgungssicherheit auch für psychische Erkrankungen 

Gesundheitsministerin Britta Müller betonte die Bedeutung einer flächendeckenden und zukunftsfähigen Versorgung psychisch erkrankter Menschen: „Die Versorgungssicherheit muss für Menschen in der Stadt und in ländlichen Räumen auch zukünftig gewährleistet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.“ Besonders relevant sei dabei die Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen.

Parallel zum Antragsverfahren für die psychiatrischen Disziplinen läuft bereits die Antragsstellung für die somatischen Fachbereiche. Grundlage ist die im KHVVG vorgesehene Umstellung der Krankenhausplanung auf ein System von Leistungsgruppen.

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