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GebührenstreitBrandenburg plant Reform im Rettungsdienst

Die Finanzierung von Rettungswageneinsätzen sorgt seit Monaten für Streit. Den Menschen drohen Zahlungen. Der zuständige Minister will das System ändern.

Blaulicht an einem Rettungswagen
Jörg Lantelme/stock.adobe.com
Symbolfoto

Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke plant einem Bericht zufolge eine Reform im Rettungsdienst. Der SPD-Politiker will das bislang gültige Satzungsmodell abschaffen und durch ein auch in anderen Bundesländern angewandtes Verhandlungsmodell ersetzen, wie die „Märkische Allgemeine“ (MAZ) schreibt. Das bisherige Modell sei konfliktanfällig, so Wilke. 

„Wir drehen den Prozess künftig um und binden die Kassen früher ein“, kündigte der Minister an. „Es wird also ein Systemwechsel.“ Bei dem geplanten neuen Verhandlungsmodell sollen die Kommunen ihre Kalkulation und Satzung mit den Krankenkassen abstimmen, bevor diese von den Kreistagen oder Stadtverordnetenversammlungen verabschiedet werden. 

„Im Konfliktfall, wenn man sich bei der Verhandlung nicht einigen kann, gibt es ein geordnetes Schiedsverfahren“, erklärte Wilke. Nach dem Bericht will er das neue Gesetz bis Ende des Jahres ins Kabinett bringen. 

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Wilke: vertracktes Problem

Die Finanzierung des Rettungsdienstes führt in Brandenburg seit mehr als einem Jahr immer wieder zu Streit.In mehreren Kreisen und Städten drohen den Bürgerinnen und Bürgern Gebührenbescheide. Wilke kritisierte dies. „Es darf nicht sein, dass Landkreise und kreisfreie Städte damit drohen, im großen Stil Kostenbescheide an Patienten zu schicken“, sagte er. Wilke sprach von einem „vertrackten Problem“.

Es darf nicht sein, dass Landkreise und kreisfreie Städte damit drohen, im großen Stil Kostenbescheide an Patienten zu schicken.

Für Zehntausende Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dahme-Spreewald rückte zuletzt eine Lösung ohne Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze näher. In Cottbus hatten sich die Stadt und die Kassen bereits über die Kosten geeinigt. Mit einigen wenigen weiteren Landkreisen laufen nach Angaben der Ersatzkassen noch Verhandlungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes.

Die Einsätze der Fahrten von Rettungswagen und Notarzt kosten Geld, auch wenn ein Patient zum Beispiel nicht ins Krankenhaus kommt. Im Normalfall zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte und die Krankenkassen erstatten die Summen. Wenn sie die Kosten zum Beispiel für nicht transparent oder nachvollziehbar halten, müssen die Kreise zahlen.

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