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KabinettsbeschlussDritter Akt der Notfallreform ohne finale Klarheit

Im nächsten Anlauf der Notfallreform sollen integrierte Strukturen die Notaufnahmen entlasten. Krankenhausverbände unterstützen den Ansatz grundsätzlich, sehen aber weiterhin ungelöste Fragen bei Steuerung, Finanzierung und Verantwortung.

Hinweistafel Notaufnahme
schulzfoto/stock.adobe.com
Symbolfoto

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist eine stärkere Steuerung von Patientinnen und Patienten, um Notaufnahmen zu entlasten und Fehlsteuerungen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu reduzieren. Kern des Vorhabens sind flächendeckend einzurichtende Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Klinikstandorten sowie eine engere Verzahnung der kassenärztlichen Rufnummer 116 117 mit dem Notruf 112.

In den INZ sollen Krankenhaus‑Notaufnahmen, KV‑Notdienstpraxen und zentrale Ersteinschätzungsstellen organisatorisch zusammengeführt werden. Über einheitliche, digital unterstützte Verfahren soll entschieden werden, ob eine ambulante Behandlung ausreicht oder eine stationäre Versorgung erforderlich ist. Ergänzend wird die medizinische Notfallrettung künftig ausdrücklich als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert, um Kostenrisiken für Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir die Grundlage für eine vernetzte, digitale und standardisierte Notfallversorgung.

Ergänzend sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen im Bereich der medizinischen Notfallrettung vor. Ein neues „Fachgremium medizinische Notfallrettung“, besetzt mit Vertretern der Länder, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Fachgesellschaften, Verbände und Leistungserbringer, soll bundeseinheitliche Qualitätsstandards entwickeln; alle Mitglieder des Gremiums erhalten Stimmrechte. 

 

Zudem will der Bund die Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen über fünf Jahre mit insgesamt 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes fördern. Weitere Regelungen zielen auf eine Verbesserung der Überlebenschancen beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand, unter anderem durch standardisierte telefonische Reanimationsanleitungen, den Ausbau von Ersthelfer‑Apps sowie ein bundesweit einheitliches, digital vernetztes Register öffentlich zugänglicher Defibrillatoren.

 

Die Reform knüpft an Vorarbeiten der Vorgängerregierung an und ist bereits der dritte Anlauf, die Notfallversorgung neu zu ordnen. Im parlamentarischen Verfahren dürfte sie jedoch erheblich verändert werden – nicht zuletzt aufgrund massiver Vorbehalte der Krankenhäuser.

Steuerung bleibt aus Sicht der Kliniken unklar

Grundsätzlich stößt der Ansatz einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung auf Zustimmung. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) bewertet die Einführung der INZ als richtigen Schritt zur Verzahnung ambulanter und stationärer Strukturen. Verbandsvorsitzender Christoph Radbruch macht jedoch deutlich, dass die Reform beim zentralen Thema Steuerung hinter ihrem Anspruch zurückbleibt. 

Weiterhin gebe es mehrere Zugangspunkte mit unterschiedlichen Ersteinschätzungen, die zwar miteinander vernetzt seien, aber keine wirkliche Klarheit schafften. Notwendig sei eine verbindliche Akutleitstelle, die 112 und 116 117 zusammenführt – mit einer Ersteinschätzung und einer klaren Zuweisung. „Steuerung bedeutet dabei nicht Abschottung, sondern passgenaue Versorgung“, so Radbruch.

Auch die Datenbasis gilt aus Sicht der DEKV als Schwachstelle. Radbruch verweist auf das Fehlen eines bundeseinheitlichen Notfallregisters, das verlässliche Aussagen darüber ermöglichen würde, wo, wann und mit welchen Ressourcen Notfallversorgung tatsächlich stattfindet. Ohne diese Transparenz bleibe Steuerung lückenhaft und Entwicklungen ließen sich nur begrenzt evaluieren.

Finanzierungsfrage als Achillesferse der Reform

Deutlich schärfer fällt die Kritik an den finanziellen Rahmenbedingungen aus. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in der Reform eine politische Erwartungshaltung gegenüber den Kliniken, die mit der wirtschaftlichen Realität vieler Häuser nicht vereinbar sei. DKG‑Vorstandschef Dr. Gerald Gaß verweist darauf, dass Krankenhäuser bereits heute als „Ausfallbürge“ in der ambulanten Notfallversorgung auftreten und dabei erhebliche Verluste erleiden. Für Millionen ambulanter Notfallpatienten entstünden Defizite, die durch die aktuelle Vergütung nicht gedeckt seien.

Wenn INZ gewollt sind, müssen sie auch verbindlich organisiert und finanziert werden.

Vor diesem Hintergrund erscheine es unrealistisch, dass Kliniken zusätzliche Strukturen wie INZ mit eigenen Ressourcen aufbauen oder betreiben könnten, wenn dafür keine auskömmliche Finanzierung vorgesehen sei. Gaß fordert eine klare Anwendung des Prinzips „Wer bestellt, bezahlt“. Ohne verbindliche Kostenerstattung durch die Krankenkassen seien Krankenhäuser allenfalls bereit, infrastrukturell zu unterstützen – nicht jedoch dauerhaft Personal und eigene Mittel einzubringen.

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Ähnlich argumentiert Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland (KKVD). Sie weist auf den zeitlichen Zusammenhang der Notfallreform mit den geplanten GKV‑Sparmaßnahmen hin. Einerseits sollten neue Strukturen aufgebaut und Versorgungsprozesse verbessert werden, andererseits würden den Kliniken finanzielle Spielräume entzogen. Diese Widersprüche könnten vor Ort nicht aufgelöst werden. 

Rümmelin warnt davor, dass Krankenhäuser sich unter dem Druck der Sparpolitik aus Teilen der ambulanten Notfallversorgung zurückziehen könnten, um ihre Kernaufgaben aufrechtzuerhalten – mit spürbaren Folgen für die Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

Universitätskliniken: Reform kann wirken – aber nur mit klaren Rollen

Differenzierter äußert sich der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Vorstandsvorsitzender Prof. Jens Scholz bezeichnet den eingeschlagenen Weg hin zu einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung als überfällig und grundsätzlich richtig. Positiv bewertet er auch die Präzisierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Krankenhäuser der G-BA-Stufen 2 und 3 sollten automatisch als Standorte für Integrierte Notfallzentren festgelegt werden.

Entscheidend sei jedoch, dass alle Akteure ihre jeweilige Rolle tatsächlich annehmen. Aus Sicht der Universitätsklinika sollten Krankenhäuser der G‑BA‑Versorgungsstufen 2 und 3 automatisch als Standorte für INZ festgelegt werden, da dort die notwendige medizinische Infrastruktur und Versorgungsbreite vorhanden sei. Zugleich fordert Scholz verbindliche Verlegungsregeln zwischen den Versorgungsstufen, damit Steuerung nicht nur konzeptionell, sondern auch praktisch funktioniere.

Viel Struktur, wenig Sicherheit?

Ob dieser dritte Akt tatsächlich den Wendepunkt markiert oder nur eine weitere Szene in einem langen Reformdrama bleibt, dürfte sich weniger am Gesetzestext als an seiner Umsetzung entscheiden. Für die Krankenhäuser wird maßgeblich sein, ob Steuerung wirklich vereinfacht, Rollen klar verteilt und neue Aufgaben verlässlich finanziert werden. Andernfalls droht auch der dritte Akt der Notfallreform ohne tragfähiges Finale zu enden – mit spürbaren Folgen für Versorgungssicherheit und Kliniklandschaft.

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