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ReformdruckNotfallreform auf Eis – erste Pilotprojekte überzeugen

Die Bundesregierung hat eine schnelle Reform der Notfallversorgung zugesagt. Gesundheitsministerin Warken will dabei auf Vorgängerpläne zurückgreifen. Während Ergebnisse auf sich warten lassen, zeigen Pilotprojekte bereits Entlastungseffekte.

Rettungsdienst
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Symbolfoto

Der Gesetzentwurf von Ex-Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) zielte auf eine bessere Steuerung von Akut- und Notfallpatienten und die Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdienst ab. Dafür sollten bundesweit an ausgewählten Kliniken Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet werden. Die INZ, bestehend aus einer Klinik- Notaufnahme, einer Notdienstpraxis der kassenärztlichen Vereinigung (KV) und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle sollten rund um die Uhr eine bedarfsgerechte medizinische Erstversorgung sicherstellen.

Perspektivisch sollte dies über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung erfolgen, die zunächst Patienten mit akuten Beschwerden an einem gemeinsamen Tresen bündeln und schließlich in die passende Versorgungsebene lenken. Zudem wurden gesetzliche Mindestöffnungszeiten für die Notdienstpraxen, sowie die Übernahmezeiten für Kooperationspraxen und für die Krankenhaus-Notaufnahme definiert. Wird das INZ-Konzept aus dem alten Gesetzesentwurf übernommen, wären nach Angaben des GKV-Spitzenverbands für eine flächendeckende Versorgung bundesweit 730 INZ nötig. Dabei müssten mindestens 180 zusätzliche INZ-Standorte aufgebaut werden.

Ende der Ampelkoalition verzögert Reformvorhaben

Der Entwurf sah zudem eine flächendeckende Vernetzung von kassenärztlichem Notdienst, Rettungsdienst und Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Vernetzung der beiden Leitstellensysteme der Feuerwehren und Kommunen (Notrufnummer 112) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (Rufnummer 116117) vor. Im Rahmen der Arbeit der 116117 sollte eine „Akutleitstelle“ ausschließlich für Patienten mit akuten Beschwerden eingerichtet und so ausgestattet sein, dass Notfälle über eine digitale Schnittstelle medienbruchfrei an die Rettungsleitstellen übermittelt werden können. Zudem sollte der Sicherstellungsauftrag der notdienstlichen Pflichten der KV konkretisiert werden. Neben ihrer Beteiligung an den INZ sollten sie eine telemedizinische und aufsuchende Versorgung durchgängig 24 Stunden vorhalten.

Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Entwurf des NotfallG am 6. November 2024 war der Zuspruch der zahlreichen Sachverständigen grundsätzlich groß. Scharfe Kritik gab es aber an der geplanten Einbeziehung des Rettungsdienstes als eigenen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch (SGB V), wie es ein Änderungsantrag der damaligen Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehen hatte. Der Deutsche Landkreistag und das Deutsche Rote Kreuz warnten davor, in funktionierende Strukturen einzugreifen. Ein Verfahren ohne echte Mitwirkung der maßgeblichen Akteure sei abzulehnen.

Mit dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition noch am selben Tag, wurde auch die Notfallreform gestoppt. Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte jedoch an, die Reform zügig wieder aufnehmen zu wollen. Insbesondere die Rettungsdienste und die Forderung nach einer zentralen Gesundheitsleitstelle wollte sie stärker in den Fokus zu rücken. Wie sie im Juni 2025 auf dem Hauptstadtkongress ausführte, sollten die Vorarbeiten zur Notfall- und Rettungsdienstreform aber erst auf Änderungsbedarfe geprüft werden.

Praxisbeispiele zeigen Entlastung

In zahlreichen Bundesländern haben KVen und Kliniken inzwischen auch ihre Erfahrungen mit dem gemeinsamen Tresen in Praxisberichten und Studien veröffentlicht. Der Tenor ist überwiegend positiv, was die Steuerung von Patienten betrifft, die selbstständig Notaufnahmen aufsuchen. Laut der KV Hessen konnte durch den gemeinsamen Tresen an mehreren Klinik-Standorten die Belastungen in den Notaufnahmen deutlich reduziert werden.

Am Varisano Klinikum Frankfurt Höchst wurden die Fallzahlen, die an die Zentrale Notaufnahme übergeben wurden, sogar halbiert. Im untersuchten Zeitraum von einem Jahr 2023/2024 wurden rund 1130 „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland“ -Assessments (SmED) durchgeführt. Dabei ergab sich in knapp 55 Prozent der Fälle keine Notwendigkeit der Behandlung innerhalb von 24 Stunden. 76 Prozent der Fälle, die an die Bereitschaftspraxis überwiesen worden waren, konnten laut KV Hessen dort auch abschließend behandelt werden. Bis Oktober soll der gemeinsame Tresen in Hessen flächendeckend ausgebaut sein. Eine Kinder-Videosprechstunde wird bereits im ganzen Bundesland angeboten.

Durch den gemeinsamen Tresen konnten an mehreren Standorten die Belastungen in den Notaufnahmen deutlich reduziert werden.

Zu einem der deutschlandweit ersten INZ-Pilotprojekte am Katholischen Marienkrankenhaus in Hamburg hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung im März 2025 eine Studie veröffentlicht. Zwischen Juni und November 2022 hatten die KV Hamburg und das Marienkrankenhaus an einem gemeinsamen Tresen die Patientensteuerung betrieben. Von den rund 7210 Fällen, die begutachtet wurden, lag eine Empfehlung für die Vertragsärztliche Versorgung bei rund zwei Drittel der Patienten vor, die selbstständig und ohne Einweisungen die Notaufnahme aufgesucht hatten. In mehr als 80 Prozent konnten weitergeleitete Fälle vertragsärztlich behandelt werden. Die Akzeptanz der Patienten, sich durch einen gemeinsamen Tresen in ambulante Versorgungseinrichtungen steuern zu lassen, sei hoch gewesen, schreiben die Autoren.

Das St. Joseph-Stift in Bremen hat mit den dort seit November 2024 eingerichteten SmED-Patiententerminals zur digitalen Selbsteinschätzung ebenfalls „ermutigende Erfahrungen“ gemacht. Insbesondere die gute Annahme durch digitalaffine Patienten jüngerer und mittlerer Altersgruppen habe dazu beigetragen, dass rund 25 Prozent der professionellen Assessments durch medizinische Fachkräfte eingespart und der gemeinsamen Tresen dadurch signifikant entlastet werden konnte.

„Portalpraxis“ für ambulanten Kindernotdienst

Für die kinder- und jugendärztliche Versorgung gibt es ebenfalls Praxisbeispiele: An der RoMed Klinik Rosenheim, wo auch der erste gemeinsame Tresen in Bayern initiiert wurde, eröffnete die KV Bayern im Mai eine kinderärztliche Bereitschaftspraxis für Randzeiten, wenn niedergelassene Kinderarztpraxen geschlossen haben. Unabhängig davon betreuen die Kinderärzte des RoMed Klinikums Notfälle rund um die Uhr.

Am RoMed Klinikum Rosenheim startete bereits im Juli 2021 ein Pilotprojekt mit einem gemeinsamen Tresen. Ziel war es, Patienten bei der Anmeldung anhand einer standardisierten medizinischen Ersteinschätzung (SmED) schnell in die passende Versorgung zu lenken. Entwickelt wurde das Konzept gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung.

Die Auswertung zeigte, dass viele Patienten nicht zwingend eine Behandlung in der Notaufnahme benötigten. Stattdessen konnten sie direkt an die Bereitschaftspraxis vermittelt werden. So gelang es, die Notaufnahme deutlich zu entlasten und die Versorgung effizienter zu steuern.

Das Projekt gilt als Blaupause für weitere Standorte. Inzwischen wurde es in ein Folgeprojekt überführt, das die Erfahrungen von Rosenheim nutzt, um die Steuerung von Notfallpatienten bayernweit zu verbessern. Es wird als Modellprojekt mit bundesweiter Vorbildfunktion bewertet.

Einen gemeinsamen Tresen für Kinder und Jugendliche betreibt seit Mai auch das Elisabeth-Krankenhaus Essen und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO): Dort verbindet eine „Portalpraxis“ den ambulante Kindernotdienst mit der Klinik-Ambulanz. Bei der Anmeldung am gemeinsamen Tresen entscheidet das Personal von KVNO und Klinik gemeinsam, ob erkrankte Kinder ambulant oder stationär versorgt werden müssen.

Etwa jeder dritte Patient kann auch außerhalb der Notaufnahme versorgt werden.

Durch eine Vielzahl von Studien sei inzwischen gut belegt, dass etwa jeder dritte Patient auch außerhalb der Notaufnahme versorgt werden kann, berichtete der Intensivmediziner Prof. Christian Karagiannidis auf dem Hauptstadtkongress in Berlin. Das geplante Primärarztsystem müsse deshalb auch mit Blick auf die Entlastung der Klinik-Notaufnahmen mitgedacht werden. Damit die Bevölkerung wieder mehr Gesundheitskompetenz entwickelt, brauche es auch eine finanzielle Selbstbeteiligung bei Inanspruchnahme des Gesundheitssystems, empfahl Karagiannidis, der auch Mitglied der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ war. Das würde die Zahl der unnötigen Arzt-Kontakte um 15 bis 20 Prozent reduzieren.

Viele Hochbetagte in Notaufnahmen

Zugleich mahnte Karagiannidis ein differenziertes Bild der Patienten an, die in Notaufnahmen versorgt werden. Denn es handele sich zunehmend um hochaltrige Patienten, die mit dem Rettungswagen aus Pflegeheimen in die Klinikaufnahmen gebracht werden: „Und mit dem demografischen Wandel wird das mehr werden.“

Er bezog sich dabei auf eine Studie des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung von 2024, die er mit weiteren Wissenschaftlern der Universität Witten/Herdecke auf Basis von zwei Millionen Krankenhausfällen erstellt hat. Demnach werden Rettungsmittel vor allem bei älteren Patienten zwischen 80 und 90 Jahren zum Transport in das Krankenhaus genutzt. Die Studie zeigt auch ein erhebliches Potenzial, die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes zu vermeiden: Denn bei der Analyse der Daten wurde etwa deutlich, dass der Schweregrad von mehr als 30 Prozent der untersuchten Krankenhausfälle, bei denen ein Rettungsmittel zum Einsatz kam, niedrig bis moderat ausfällt. Auch blieben mehr als 15 Prozent der Fälle höchstens für einen Tag im Krankenhaus.

Hohe Kosten, fehlendes Personal

Die Krankenkassen pochen auch wegen der erheblichen Kosten auf einer Reform des Rettungsdienstes. Die AOK verweist darauf, dass immer mehr Menschen den Rettungsdienst aus Anlässen alarmieren, die medizinisch betrachtet Bagatellfälle sind. Laut den neuesten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 54 Millionen Mal Personen aus medizinischen Gründen transportiert – darunter mit Kranken- und Rettungswagen, der Flugrettung sowie durch Taxi- oder Mietwagendienste. 

Besonders Rettungswagen werden immer häufiger gerufen. Neben den hohen Kosten bemängeln die Kassen fehlende einheitliche Qualitätsstandards und fehlendes Personal. Da jedes Bundesland den Rettungsdienst selbstständig regelt und die Leitstellen oft in kommunaler Hand sind, gleicht nach Ansicht von Experten der Rettungsdienst in Deutschland einem „Flickenteppich“: die Zuständigkeiten endeten an den Landes- und Kreisgrenzen und richteten sich nicht nach dem Bedarf.

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Berlin und Bayern gut vernetzt

Wie eine sinnvolle Patientensteuerung in der Notfallversorgung aussehen kann, zeigt die enge Zusammenarbeit zwischen der Akutleitstelle der KV Berlin und der Leitstelle der Berliner Feuerwehr. Anders als in Flächenländern sind ihre Rufnummern 116117 und 112 schon seit mehreren Jahren vernetzt. Die KV Berlin übergibt alle Fälle, für die es medizinisch als notwendig erachtet wird, an die Leitstelle der Berliner Feuerwehr. Andersherum hat die KV Berlin mit der Berliner Feuerwehr bestimmte Abgabegründe (Low-Codes) vereinbart, bei denen eine Abgabe an die Akutleitstelle der KV möglich ist.

Alle Daten werden digital ausgetauscht. Die jeweiligen medizinischen Ersteinschätzungen unterscheiden sich jedoch, weil sie „unterschiedliche Zielrichtungen“ haben, teilte die KV Berlin mit. Die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit bewertet die KV als sehr positiv. In 2024 seien 38.650 Fälle von der Berliner Feuerwehr an die Akutleitstelle weitergegeben worden. Anders herum habe die KV 18.655 Fälle an die Feuerwehr übergeben.

Auch in Bayern sind seit Dezember 2023 die 25 Integrierten Leitstellen mit der 112 und der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 digital vernetzt. Patienten, die außerhalb der üblichen ärztlichen Sprechzeiten der Praxen die 116117 anrufen und sich als akuter Notfall erweisen, werden mitsamt der dazugehörigen Einsatzdaten direkt an die Integrierten Leitstellen weitergeleitet. Davor war eine telefonische Vermittlung zwischen den Leitstellen und den Vermittlungs- und Beratungszentralen der KVB notwendig, was zu Verzögerungen von bis zu zwei Minuten führen konnte. Durch die neue Schnittstelle liegen laut KV Bayern den Disponenten in den Integrierten Leitstellen sofort alle wesentlichen Patientendaten vor, die sie dann unmittelbar in die Fahrzeuge von Notärzten und Rettungsdiensten übermitteln können.

Die Notfallreform muss gesetzliche Grundlagen schaffen.

Zudem werden jetzt Patienten, bei denen kein medizinischer Notfall vorliegt, aber bei der 112 angerufen haben, an die 116117 digital weitergeleitet. Denjenigen, die nur ambulant behandlungsbedürftig sind, wird medizinische Versorgung entweder in einer der KVB-Bereitschaftspraxen, per Hausbesuch oder in einer Arztpraxis zu den regulären Öffnungszeiten angeboten. Allerdings gebe es nach wie vor keine einheitliche, strukturierte Notrufabfrage, räumt der Leiter des in.San-Projektes der KV Bayern, Manuel Molder ein. Noch entscheide der Disponent in der integrierten Leitstelle, ob ein Einsatz weitergegeben werde oder nicht. Hier müsse die Notfallreform noch gesetzliche Grundlagen schaffen. Das in.San-Programm wurde Mitte 2023 ins Leben gerufen und umfasst vier Projekte zur besseren Patientensteuerung und digitalen Vernetzung der ambulanten und stationärem Bereiche sowie der Rettungsdienste in Bayern.

Zankapfel Leitstellen

So reibungslos wie in Bayern und Berlin läuft die Zusammenarbeit aber nicht überall. Wie tief der Konflikt um die Verantwortung für die Leitstellen sein kann, zeigt erneut das Beispiel Hessen. Dort werfen Krankenkassenverbände dem Rettungsdienst veraltete und ineffiziente Strukturen vor, die die Patientensicherheit gefährden. Das System mit derzeit 25 eigenständigen Rettungsleitstellen sei viel zu kleinteilig, heißt es in einem Prüfbericht des Verbandes der Ersatzkassen. Die Krankenkassen fordern stattdessen eine zentrale, virtuelle Gesundheitsleitstelle, die Standorte miteinander vernetzt. Inklusive einer einheitlichen Notrufabfrage mit telefonischer und telemedizinischer Betreuung. Die Leitstelle solle verbindliche Qualitätsstandards garantieren, etwa bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen und helfen, echte Notfälle schneller zu erkennen.

Die geforderte Zentralisierung greift zu kurz und ist sicherheitspolitisch riskant.

Die AOK Hessen will mit einer virtuellen Gesundheitsleitstelle auch Kosten senken: Die Gebühren für Notfall-Leitstellen seien in den vergangenen zehn Jahren um 73 Prozent gestiegen, beim Krankentransport sogar um 97 Prozent, hieß es. Der Hessische Städtetag lehnte die Vorschläge ab: „Die geforderte Zentralisierung der rettungsdienstlichen Steuerung auf wenige zentrale Einrichtungen greift zu kurz, ignoriert die gewachsene Leistungsfähigkeit der bestehenden Integrierten Leitstellen und ist sicherheitspolitisch riskant“, erklärte der Erste Vizepräsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU) gegenüber der Hessenschau. Die Leitstellen der Städte seien nicht nur Dispositionszentralen, sondern eng eingebunden in kommunale Gefahrenabwehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnungswesen. Eine zentrale Lösung könne diese Nähe zur Lage, Ortskenntnis und eingespielte Netzwerke nicht ersetzen. Was fehle, sei nicht eine neue Struktur – sondern mehr politische Unterstützung und eine bessere Abstimmung mit den Städten.

Beim Deutschen Roten Kreuz stößt der Kassenbericht dagegen auf positive Resonanz. Der hessische Landesverband erklärte, man setze sich seit Langem für eine Reform der Notfallversorgung ein. Zahlreiche Anbieter von Rettungsdiensten wie unter anderem der Malteser Hilfsdienst, der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland und die Johanniter-Unfall- Hilfe haben immer wieder betont, eine umfassende Reform des Rettungsdienstes zu befürworten.

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