
Es geht um viel Geld, und der Zeitplan ist ambitioniert. Mit ihrem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-Spargesetz) reagiert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf die drohende massive Finanzlücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die ohne Gegenmaßnahmen 2027 auf rund 15 Milliarden Euro anwachsen könnte. Zentrales Anliegen der Ministerin ist die Stabilisierung der Beiträge.
Die Kassen sollen künftig nicht mehr ausgeben, als sie einnehmen. Deshalb will Warken im kommenden Jahr 19,6 Milliarden Euro einsparen, 5,1 Milliarden allein bei den Krankenhäusern. Bei der Vorstellung des überraschend schnell präsentierten Gesetzentwurfs am 16. April sprach sie von einem „ausgewogenen“ Paket, das alle Bereiche betreffe.
Der Referentenentwurf im Detail
Stationärer Krankenhaussektor
Der Krankenhausbereich steht im Zentrum der Sparmaßnahmen: 5,1 Milliarden Euro sollen 2027 eingespart werden. Eine zentrale Maßnahme für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist die Streichung der Meistbegünstigtenklausel. Diese war bislang eine Art Preisgarantie für die Krankenhäuser.
Bisher gab es zwei Werte, die bestimmen, wie stark der Landesbasisfallwert steigen darf: die Grundlohnrate und der Orientierungswert. Bis dato galt, dass ein Krankenhaus den höheren dieser beiden Werte zugewiesen bekam. Ab 2027 entfällt dieses Privileg, wodurch die Preise, die Krankenhäuser für ihre Behandlung erhalten, deutlich langsamer steigen als ihre tatsächlichen Kosten.
Auch die Prüfquoten durch den Medizinischen Dienst (MD) werden verschärft – gegen die Empfehlung der Finanzkommission. Kliniken müssen künftig 80 Prozent (statt bisher 60 Prozent) fehlerfreie Rechnungen vorweisen, um weniger geprüft zu werden. Andernfalls drohen häufigere Kontrollen. Zudem kann der MD Prüfungen in Zukunft ohne schriftlichen Antrag ausweiten.
Nicht zielgenaue oder kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen, die keinen nachgewiesenen Zusatznutzen für die Patienten bieten, sollen abgeschafft werden. Eine verpflichtende Zweitmeinung bei elektiven Eingriffen soll unnötige Operationen vermeiden. Sollte diese nicht eingeholt und nachgewiesen werden, soll ein Abrechnungsverbot eingeführt werden.
Außerdem sollen Kliniken eine neue Vergütungsform bekommen: die DRG-Kurzzeitfallpauschalen – zur „Erschließung von Möglichkeiten, die die Verweildauer verkürzen“ heißt es im Entwurf.
Pflege im Fokus
Zwar bleibt das Pflegebudget insgesamt erhalten und wird nicht – wie bereits in der Vergangenheit vor allem von den Kassen gefordert – abgeschafft. Dennoch wird auch hier der Rotstift angesetzt. Das Pflegebudget soll künftig nur noch in Höhe des sogenannten Veränderungswertes steigen, der sich entweder am Orientierungswert für Krankenhäuser oder an der Grundlohnrate orientiert – maßgeblich ist hier der niedrigere Wert. Tarifsteigerungen oberhalb dieser Grenze sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden.
Ein über die zwingend erforderlichen Personalvorgaben hinausgehender „Aufbau von weiterem Pflegepersonal seitens der Krankenhäuser, der zu einer Erhöhung des Pflegebudgets führt, ist somit nicht mehr möglich“. Der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisiert diesen Schritt: „Das Pflegebudget ist kein Fehlanreiz, sondern ein notwendiger Schutzmechanismus gegen strukturelle Fehlsteuerungen der Vergangenheit.“ DPR-Präsidentin Christine Vogler mahnt an, dass Tarifentwicklungen nicht als Kostenproblem bewertet werden dürften; sie seien Voraussetzung für Fachkräftesicherung und stabile Versorgungsqualität.
Pflegeentlastenden Maßnahmen, die bislang mit 2,5 Prozent des Pflegebudgets pauschal finanziert wurden, werden 2027 gestrichen. Das stelle laut BMG eine klare Doppelfinanzierung dar. Hier verweist Vogler auf Versorgungskontinuität und redet im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf von einer „Kostenverschiebung“, die nicht den Namen einer Reform tragen dürfe.
Auch der Einsatz von Leiharbeitskräften wird eingeschränkt.
Ambulanter Bereich
Im vertragsärztlichen Bereich will die Bundesgesundheitsministerin 2,7 Milliarden Euro einsparen, die langfristig auf bis zu zehn Milliarden Euro ansteigen könnten. Ziel ist es auch hier, das Ausgabenwachstum bei den Ärzten strikt an die Einnahmenentwicklung der GKV zu koppeln. Honorarsteigerungen sollen innerhalb der gedeckelten Budgets weiterhin möglich bleiben, doch die extrabudgetäre Vergütung wird begrenzt. Daher kommt es auch von dieser Seite zu Protest.
Zuschläge, die Jens Spahn (CDU) als Gesundheitsminister 2019 eingeführt hatte, um die Terminvergabe bei Fachärzten zu beschleunigen, sollen entfallen. Allein hier rechnet das BMG mit Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro.
Ein weiterer Kritikpunkt der Vertragsärzte ist das Ende der Anschubfinanzierung für das erstmalige Befüllen und die Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA).
Auch Psychotherapeuten sind betroffen – und das gleich doppelt: Die Zuschläge für die psychotherapeutische Kurzzeittherapie und Boni für Akuttermine werden gestrichen. Psychotherapeutische Leistungen sollen außerdem künftig wieder aus der sogenannten „morbiditätsbedingten Gesamtvergütung“ finanziert werden. Das bedeutet, dass sich Psychotherapeuten das Geld wieder mit den Fachärzten teilen müssen. Unabhängig vom Spargesetz hat der Erweiterte Bewertungsausschuss auf Drängen der Krankenkassen beschlossen, das Honorar für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent zu senken. Die Berufsverbände reagierten empört.
Pharmabranche
Trotz eines Ausgabenanstiegs von sechs Prozent im vergangenen Jahr bleibt der Sparanteil der Pharmabranche vergleichsweise gering. Warken will 1,69 Milliarden Euro einsparen, was angesichts dessen, dass es sich um den zweitgrößten Kostenblock der GKV-Ausgaben handelt, moderat erscheint. Die Expertenkommission hatte vorgeschlagen, den pauschalen Herstellerrabatt für Kassen von sieben auf 14 Prozent zu verdoppeln. Dies hatte Warken ausdrücklich abgelehnt, um die Ertragskraft der Firmen für Innovationen zu erhalten. Statt einer pauschalen Erhöhung für Medikamente setzt das BMG auf eine punktuelle Belastung bei Spitzenmedikamenten.
Krankenkassen
Die Krankenkassen sollen 100 Millionen Euro einsparen, indem sie ihre Verwaltungskosten an die Grundlohnsumme koppeln und damit deckeln. Sie müssen die Werbekosten halbieren, und die Gehälter für Führungskräfte dürfen nur noch alle sechs Jahre angehoben werden.
Patienten
Auch Patienten müssen Leistungseinschnitte sowie höhere Zuzahlungen hinnehmen. Homöopathie und Anthroposophie werden nicht mehr erstattet. Der Innovationsfonds wird von 200 auf 100 Millionen Euro gekürzt. Krankengeld sinkt um fünf Prozent auf 65 Prozent, Kinderkrankengeld auf 85 Prozent. Zudem wird Krankengeld – unabhängig vom Auftreten einer neuen Erkrankung – innerhalb von drei Jahren nur noch für maximal 78 Wochen gezahlt.
Wer künftig zahnärztliche Leistungen benötigt, wird ebenfalls weiter zur Kasse gebeten: Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken um zehn Prozent auf das Niveau von 2020.
Durch die Erhöhung bei Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel sowie Krankenhausaufenthalte will Warken weitere 1,9 Milliarden Euro in die leeren Kassen der GKV spülen. Die seit 20 Jahren stabilen Zuzahlungsbeträge werden an die bisherige Lohnentwicklung angepasst und künftig jährlich dynamisiert. Darüber hinaus soll die monatliche Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden. Der Arbeitgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte steigt auf 17,5 Prozent.
Die beitragsfreie Mitversicherung von nicht arbeitenden Familienangehörigen wird ab 2028 eingeschränkt: Ein Zuschlag von 3,5 Prozent fällt an, es sei denn es gibt im Haushalt Kinder unter sieben Jahren, pflegebedürftige Angehörige oder der Partner ist Rentner.
Ambitionierter Zeitplan
Am 30. März 2026 legte die Expertenkommission 66 Empfehlungen vor, von denen das BMG im vorliegenden Gesetzentwurf 44 aufgegriffen hat. Nina Warken will den Entwurf am 29. April 2026 vom Kabinett beschließen lassen. Sie ist sich des „ambitionierten Zeitplans“ bewusst, betonte aber die Dringlichkeit: „Es besteht dringend Handlungsbedarf.“










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