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Nächstes DigitalgesetzNeue Versorgungslogik – was der GeDIG-Entwurf für die Kliniken bedeutet

Der Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen setzt bei der Struktur des Systems an – und greift tief in Abläufe der Kliniken ein. Welche Folgen hat das GeDIG für die einzelnen Häuser? Eine Einordnung.

Medizintechnik
ipopba/stock.adobe.com
Symbolfoto

Digitalisierung im Gesundheitswesen erscheint meist wie das Fortschreiben eines Prozesses: neue Anwendungen, bessere Abläufe, mehr Komfort. Elektronische Patientenakte, E-Rezept, digitale Terminvergabe – vieles ist bekannt, einiges läuft, manches kommt gerade erst im Alltag an. Wer den aktuellen Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) überfliegt, könnte den Eindruck gewinnen, es gehe genau so weiter. Das stimmt und greift gleichzeitig zu kurz. Was sich verändert, liegt eine Ebene darunter, und zwar nicht bei den Anwendungen, sondern bei der Struktur, in der diese entstehen, betrieben und genutzt werden. 

Lange stand Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Frage nach dem richtigen Werkzeug: Welche Software funktioniert, welches System läuft stabil, was lässt sich sinnvoll ergänzen? Es gab einzelne Lösungen, klare Grenzen und überschaubare Abhängigkeiten. Wer damit arbeitete, wusste in der Regel, womit er es zu tun hatte.

Der Referentenentwurf macht aus dem Zielbild Interoperabilität nun eine Verpflichtung.

Das hat sich verändert, weil aus einzelnen Systemen eine wachsende, zunehmend vernetzte Landschaft geworden ist. Interoperabilität wurde zum Zielbild, Schnittstellen zur zentralen Anforderung. Der Referentenentwurf zum GeDIG macht aus diesem Zielbild nun eine Verpflichtung. Daten sollen nicht mehr nur vorhanden sein, sondern in einer Form vorliegen, die ihre systematische Weiterverwendung für Versorgung, Forschung und Steuerung zugleich ermöglicht.

Damit verschiebt sich auch der Charakter von Interoperabilität: Sie ist nicht länger ein technisch wünschenswertes Ziel, sondern eine regulatorische Anforderung. Leistungserbringer müssen Daten in standardisierter Form vorhalten, Hersteller sind verpflichtet, diese Formate umzusetzen. Spielräume bei der Gestaltung von Systemlandschaften werden dadurch kleiner, Abhängigkeiten von zentral definierten Standards nehmen zu. 

Die Gematik erhält nicht nur mehr Steuerungsrechte, sondern auch zusätzliche operative Befugnisse. 

In der Folge verändert sich, wer im System welche Rolle einnimmt. So erhält die Gematik nicht nur mehr Steuerungsrechte, sondern auch zusätzliche operative Befugnisse. Sie soll zentrale Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur stärker steuern, Ausschreibungen bündeln und bei Störungen oder Sicherheitsproblemen direkter eingreifen können. Darüber hinaus sollen Krankenkassen Gesundheitsrisiken datenbasiert erkennen können. Und schließlich entstehen für die Sekundärnutzung Zugangsstellen, Identifikationsmechanismen und Verfahren, die Datenflüsse nicht nur erlauben, sondern ordnen. Zusammen genommen beschreiben diese Maßnahmen eine veränderte Systemlogik.

Neu ist dabei nicht nur, dass Daten breiter nutzbar werden, sondern auch, dass diese auch in eine Infrastruktur überführt werden, in der Zugänge, Zuordnungen und Weiterverwendungen stärker formalisiert sind. Dafür sind koordinierende und domänenspezifische Datenzugangsstellen sowie Verfahren zur eindeutigen Identifikation von Datensätzen vorgesehen. Ergänzend entstehen neue Formate wie Reallabore, in denen Krankenkassen datenbasierte Anwendungen unter realen Bedingungen erproben können. 

Einrichtungen verlieren Datenexklusivität

Für das Krankenhausmanagement ist das mehr als eine IT-Frage, denn Daten, die bislang weitgehend innerhalb der eigenen Infrastruktur verblieben, werden künftig Teil einer regulierten, übergreifenden Datenarchitektur. Externe Akteure, Kassen, Regulatoren und Forschungsinfrastrukturen erhalten einen strukturierten Zugriff. Durch diese Entwicklungen werden Versorgungsroutinen von außen sichtbar und in bestimmten Grenzen beurteilbar. Das bedeutet auch, dass Einrichtungen einen Teil ihrer bisherigen Datenexklusivität verlieren. Die Daten werden vergleichbar, auswertbar und an übergeordnete Steuerungslogiken anschlussfähig. Entscheidungen, die bislang intern getroffen wurden, können perspektivisch in einen größeren Kontext eingeordnet werden.

Das muss nicht problematisch sein, aber es verändert die Ausgangslage. Daten dokumentieren nicht mehr nur, was in einer Einrichtung passiert, sondern werden zur Grundlage, auf der Versorgung beobachtet und perspektivisch koordiniert werden kann. Wer diese Koordination gestaltet, nach welchen Kriterien und mit welchen Konsequenzen für die Einrichtungsebene, das sind Fragen, die der Entwurf strukturell vorbereitet, ohne sie selbst zu beantworten.

KI verändert Infrastruktur

Hinzu kommt eine längerfristige Dimension: Wenn die entstehende Infrastruktur zunehmend durch KI-Systeme mitgeprägt wird, geht es nicht mehr allein um Daten und Zugriff. Es geht dann auch darum, nach welchen Kriterien Auswertungen, Risikoeinschätzungen und Empfehlungen erzeugt werden. Algorithmen bilden Prämissen ab. Welche das sind und wer sie definiert, wird in dem Maß relevant, in dem solche Systeme operative Bedeutung gewinnen. KI ist dabei keine zusätzliche Ebene, sondern eine Konsequenz dieser Datenarchitektur. Denn je strukturierter und interoperabler Daten vorliegen, desto eher lassen sie sich systematisch auswerten und in Entscheidungsprozesse integrieren. Das hat nicht nur Auswirkungen darauf, wie Daten genutzt werden, sondern auch, wie Entscheidungen vorbereitet werden.

Für das Krankenhausmanagement ergibt sich daraus eine strategische Einordnung, die über die laufende Digitalisierungsplanung hinausgeht. Es geht nicht mehr nur darum, welche Systeme eine Einrichtung einsetzt. Die Frage lautet zunehmend: In welcher Datenarchitektur operiert die Einrichtung, wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff, und wie wirken externe Steuerungsimpulse in den Versorgungsalltag hinein?

Der Referentenentwurf beantwortet diese Fragen nicht abschließend. Er legt jedoch die Grundlagen, auf denen sie in den nächsten Jahren wirksam werden. Wer die Verschiebung jetzt erkennt, kann die eigene Positionierung frühzeitig klären. Das ist keine Warnung, sondern eine Frage der Einordnung.

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