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VersorgungseinstiegEntwurf zum Digital-Gesetz – Terminbuchungen über ePA geplant

Ein Entwurf zum Digital‑Gesetz skizziert neue digitale Zugangswege zur Versorgung: Terminbuchung, Ersteinschätzung und E‑Überweisungen über die ePA. Die Funktionen sollen die Nutzung attraktiver machen.

Smartphone
tadamichi/stock.adobe.com
Symbolfoto

Für Patientinnen und Patienten soll es nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums bald einen zentralen digitalen Weg zu Behandlungen und Terminen in den Praxen geben. Laufen soll das über die Apps der elektronischen Patientenakte (ePA), wie ein Entwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) des Ressorts vorsieht. Dort sollen die Krankenkassen spätestens ab Februar 2028 Funktionen für einen „digitalen Versorgungseinstieg“ einrichten – etwa zum Buchen von Terminen und mit einem Zugang zu einer standardisierten ersten Einschätzung von Beschwerden, nach der man weiter gelotst werden kann.

„Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden“, heißt es in dem Referentenentwurf, über den zuerst der „Politico Pro-Newsletter Gesundheit“ berichtete. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Geregelt werden soll damit unter anderem auch die generelle Einführung von E-Überweisungen zu Weiterbehandlungen. Als Termin hierfür wird September 2029 angestrebt. 

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Rund 70 Millionen Versicherte haben eine ePA

Eine E-Akte haben rund 70 Millionen der 74 Millionen gesetzlich Versicherten von ihrer Kasse angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann. Kliniken und Praxen sind inzwischen verpflichtet, Daten wie Befunde oder Laborwerte einzustellen. Dies soll auch Doppeluntersuchungen und Arznei-Wechselwirkungen vermeiden. Bisher nutzen Millionen Versicherte ihre ePA aber nicht aktiv, um eigene Daten anzusehen oder sensible Inhalte zu sperren. 

Vorbereitet werden soll mit dem Digitalgesetz auch die von der Koalition vorgesehene Einführung eines Systems, bei dem Patienten in der Regel primär, also zuerst, in eine Hausarztpraxis gehen sollen. Diese soll sie dann bei Bedarf – mit Termin in einem bestimmten Zeitraum - an Fachärzte überweisen.

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