
Die Krankenkassenbeiträge steigen, Patienten warten teils wochenlang auf Facharzttermine und der Ärztemangel wird sich absehbar verschärfen. Vor diesem Hintergrund hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) detaillierte Reformvorschläge für eine gezieltere und verbindliche Steuerung von Patienten durch das Gesundheitssystem gemacht.
Kern des 15-Punkte-Plans für die ambulante Versorgung ist der Ausbau der bundesweiten kostenfreien Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Nummer soll künftig nach Vorstellung Laumanns zu einer zentralen Gesundheitsplattform ausgebaut werden, über die Ersteinschätzung und Terminvermittlung gesteuert werden. Über die 116 117 soll geprüft und verbindlich entschieden werden, ob eine Behandlung nötig ist, wie dringend sie ist und welche Art von Praxis geeignet ist.
Weiter freie Arztwahl
Sogenannte Primärversorgungspraxen – gemeint sind vor allem die Hausarztpraxen – sollen dem NRW-Plan zufolge Patienten steuern, behandeln und wenn nötig in Facharztpraxen überweisen. Patienten sollen die Ärzte und Praxen weiterhin frei wählen können. Schon jetzt hätten zwei Drittel der Versicherten in NRW eine Hausarztpraxis, sagte Laumann.
Arztpraxen sollen durch Bürokratieabbau entlastet werden. Dazu gehören dem Vorschlag zufolge weniger und standardisierte Formulare, Dauerverordnungen und -überweisungen sowie der Ausbau digitaler Prozesse. Die Struktur der Praxen soll moderner werden. Neue Berufe ärztlicher Assistenten sollen entwickelt werden, die zum Beispiel auch einfache Erkrankungen behandeln dürfen. Auch die Vergütung der ärztlichen Leistungen soll nach Ansicht Laumanns grundlegend geändert werden, um Fehlanreize zu vermeiden.
Impuls für Bundespolitik
Laumann bezeichnete den Plan aus NRW als „wichtigen Impuls“ für die bundespolitische Debatte über die Reform der ambulanten Versorgung. Das größte Problem sei derzeit die Vielzahl der Einzelvorschläge, die immer nur ein „kleiner punktueller Blick auf bestimmte Symptome seien“. Für die von NRW vorgeschlagene neue Patientensteuerung wäre ein Bundesgesetz nötig.
Die Gesellschaft werde immer älter und brauche häufiger kontinuierliche medizinische Versorgung, gleichzeitig fehle es an Fachkräften. „Die damit einhergehenden Herausforderungen lassen sich nicht mit Einzelmaßnahmen lösen, sondern erfordern ein Gesamtpaket“, so Laumann. Diese Herausforderungen ließen sich nur gemeinsam lösen.
Rund 40.000 Arztpraxen versorgen nach Angaben des Ministeriums die Menschen in NRW ambulant. Bereits jetzt sei ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte älter als 65 Jahre und werde auf absehbare Zeit in den Ruhestand gehen.
Reaktionen von Kassen und Verbänden
Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen sieht in dem 15-Punkte-Plan einen wichtigen Schritt für die ambulante Versorgung: „Es muss allen im Gesundheitswesen klar sein, dass ein ungesteuerter Zugang zur Versorgung mit den vorhandenen Kapazitäten nicht mehr leistbar ist.“ In Westfalen-Lippe sei der Patientenservice 116 117 bereits „zukunftsfest aufgestellt“ und mit der Rettungsleitstelle der 112 vernetzt.
Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen betont, wie wichtig für Patienten ein fester Ansprechpartner sei: „Strukturierte Ersteinschätzung, qualifizierte Überweisungen, das Sammeln von Patientenbefunden und das Übertragen in die elektronische Patientenakte: Das und mehr kann eine Primärversorgungspraxis für sie übernehmen“, sagt Richter-Scheer.
Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbandes der Ersatzkassen zu Laumanns Plan: „Ein moderner Zugang und gezielte Steuerung in die Versorgung braucht zeitgemäße digitale Lösungen. Dazu gehört ganz vorne eine standardisierte Ersteinschätzung über ein digitales Navigationstool. Neben der 116 117 kann das telefonisch aber auch über eine Krankenkassen-App erfolgen.“ Außerdem brauche es eÜberweisungen, eine moderne digitale Arzt-zu-Arzt-Kommunikation sowie eine bundesweit einheitliche Terminvergabe.
Viele Kassen und Verbände haben sich am Dialogprozess mit dem Gesundheitsministerium beteiligt, der zur Erarbeitung der Eckpunkte beigetragen hat. Grundsätzlich werde der Reformansatz aus diesen Reihen begrüßt, auch wenn nicht jeder einzelne Vorschlag auf offene Ohren stößt. Die Kurz- und Langfassung des Eckpunktepapiers sind hier abrufbar.








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