
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Pläne zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgestellt. Das Ministerium greift rund drei Viertel der Empfehlungen der Finanzkommission auf. Der Gesetzentwurf soll bis zum 29. April das Kabinett passieren und noch vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Warkens Ziel ist es, die Ausgabenentwicklung enger an die Einnahmen zu koppeln und Leistungen stärker am nachweisbaren Nutzen auszurichten. Bereits im kommenden Jahr sollen Einsparungen von rund 20 Milliarden Euro erreicht werden.
Krankenhäuser: Pflegebudget bleibt, Kostendynamik wird gebremst
Für die stationäre Versorgung ist unter anderem die Streichung der Meistbegünstigungsklausel vorgesehen. Zudem sollen die Zuwächse des Pflegebudgets begrenzt werden, ohne die Pflegekosten wieder in die Fallpauschalen zu integrieren. Bei der Tariffinanzierung folgt das Ministerium weitgehend den Kommissionsvorschlägen. Ergänzend ist die dauerhafte Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens bei planbaren Eingriffen geplant.
Arzneimittel, Kassen und Vertragsärzte
Im Arzneimittelbereich prüft das Ministerium erweiterte Rabattverträge. Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihre Verwaltungskosten zu senken: Werbeausgaben halbieren sich, Spitzengehälter erhalten eine Obergrenze. Vertragsärzte müssen Einschnitte bei extrabudgetären Leistungen hinnehmen. Die gesonderte Vergütung für den Betrieb der elektronischen Patientenakte entfällt.
Leistungskatalog: Homöopathie und Hautkrebsscreening vor dem Aus
Auf der Ausgabenseite will das Ministerium Leistungen ohne belegten Nutzen aus dem GKV-Katalog streichen, zum Beispiel die Erstattung homöopathischer Behandlungen sowie das Hautkrebsscreening. Gleichzeitig sollen die Zuzahlungen bei Arzneimitteln entsprechend der Kommissionsvorschläge steigen. Die Härtefallregelungen bleiben unangetastet. Allein dieser Block soll rund zwölf Milliarden Euro freisetzen.
Familienversicherung wird ab 2028 neu geordnet
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern bleibt grundsätzlich bestehen, wird ab 2028 aber deutlich enger gefasst. Anspruchsberechtigt sind dann noch:
- Kinder unter sieben Jahren
- Elternteile mit Kindern unter sieben Jahren
- pflegende Angehörige
- Ehepartner von Versicherten
- Personen oberhalb der Regelaltersgrenze
Zuckersteuer nicht Gegenstand des Entwurfs
Steuerliche Instrumente wie eine Zuckersteuer klammert der Gesetzentwurf aus – deren Bewertung obliege dem zuständigen Ressort. Persönlich sprach sich Warken allerdings für eine solche Abgabe aus.









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