
Die nicht enden wollenden Debatten um das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) offenbaren das Grundproblem der deutschen Krankenhauspolitik. Man versucht, ein strukturell marodes System mit ordnungsrechtlichen Daumenschrauben – den Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) – und finanziellen Bremsen – Deckelung des Pflegebudgets – zu kurieren. Während hinter den Kulissen ein Verteilungs- und Machtkampf zwischen Bund, Ländern, Verbänden, Kliniken und Kassen tobt, droht die Pflege einmal mehr zur Verhandlungsmasse zu werden.
Riskanter Poker ums Pflegebudget
Das 2020 eingeführte Pflegebudget sollte die Pflege aus dem ökonomischen Würgegriff der Fallpauschalen (DRG) befreien. Doch nun steht es unter Beschuss. Die Krankenkassen fordern angesichts steigender Kosten – eine logische Folge jahrzehntelanger Unterfinanzierung im Bereich Pflege – die Abschaffung oder Deckelung des Pflegebudgets. Das KHAG gießt hier zusätzlich Öl ins Feuer: Es definiert künftig streng, dass nur noch die direkte Pflege am Bett refinanziert wird. Diese Sichtweise ist gefährlich kurzsichtig. Denn Pflege ist weit mehr als die bloße Anwesenheit am Patientenbett oder das sprichwörtliche „satt und sauber“.
Es verwundert daher nicht, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat eine kritische Haltung zum KHAG und dessen Auswirkungen auf das Pflegebudget sowie die PpUG einnehmen. Beide wehren sich vehement gegen die Bestrebungen der Kassen, das Pflegebudget abzuschaffen oder zu deckeln; sie streben eine Überarbeitung – jedoch weiterhin auf Basis der Selbstkostendeckung – an.
Eine Weiterentwicklung des Pflegebudgets an die Bedarfe ist sinnvoll und würde zumindest den Personalaufwuchs der letzten Jahre nicht konterkarieren. Denn entgegen des Generalverdachts der Kassen, dass sich alle Kliniken am Pflegebudget bereichern, sind es nur einige wenige schwarze Schafe, die die gesetzlichen Lücken weit auslegen. Vielmehr wäre ein neuerliches Spardiktat auf Kosten der Pflege ein weiterer Sargnagel in die Professionalisierungstendenzen der Pflege, der die Attraktivität des Berufes eher zerstören als fördern würde – wie es eigentlich im Koalitionsvertrag festgelegt wurde.
Bei diesem Passus im Gesetz muss man sich fragen: Sind die Errungenschaften der letzten Jahre an der Politik vorbeigegangen? Was ist mit den Vorbehaltsaufgaben der Pflege? Gerade pflegerische Anamnese, Pflegeplanung oder auch Evaluation finden oft im Hintergrund und eben nicht am Patientenbett statt. Wird das Budget so eng gefasst, dass nur noch die Pflege am Bett zählt, entzieht man der Profession ihre fachliche Basis. Mit dieser Respektlosigkeit gegenüber des teils hochspezialisierten Pflegeberufes macht man diesen bestimmt nicht attraktiver. Im Gegenteil: Man gefährdet die Versorgungsqualität.
Qualität durch Zwang
Doch es geht noch weiter: Im KHAG wurden die PpUG als Voraussetzung für den Erhalt einer Leistungsgruppe festgeschrieben. Was erst einmal nach mehr Patientensicherheit klingt, droht in der Praxis jedoch zu einem gefährlichen Teufelskreis zu werden. Statt einer Kopplung an die PpUG wäre es sinnvoller, eine bedarfsgerechte Pflegebedarfsbemessung wie die PPR 2.0 zugrunde zu legen. Das Credo sollte sein: Weg von den starren Untergrenzen hin zu intelligenten Instrumenten, die den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln.
Sollte das nicht gelingen, riskieren wir nicht nur geschlossene Stationen und den Wegfall von Leistungsgruppen – im Übrigen auch an den Uniklinika, glaubt man der DKG. Wir riskieren das Vertrauen der Bevölkerung und – was noch schwerer wiegt – das der Pflegekräfte, die dieses System unter Aufbietung aller Kräfte noch am Laufen halten.









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