
Während Bund und Länder über die letzten Details der Krankenhausreform verhandeln, fordern die katholischen Krankenhäuser die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu einer klaren Zusage auf, Regelungen im Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) zu Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) und dem Pflegebudget zeitnah zu korrigieren. Sonst müssten einige Kliniken bald schließen, so der Verband. Das Gesetz soll am Freitag, 27. März, den Bundesrat passieren.
PPUG als Ausschlusskriterium für Leistungsgruppen
„Leider wurde das KHAG im Bundestag auf den letzten Metern noch realitätsfremder gemacht“, sagt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland (KKVD). Weder die Verknüpfung der PPUG mit den Leistungsgruppen noch die Regelung zum Pflegebudget seien in der Praxis umsetzbar. „Ministerin Warken muss daher in einer Protokollerklärung zur KHAG-Beratung am Freitag im Bundesrat klarstellen, dass sie hier zeitnah Korrekturen vornehmen wird“, stellt Rümmelin klar.
Dem KHAG zufolge können einer Klinik zur Leistungsgruppen zugeteilt werden, wenn sie die PPUG lückenlos erfüllen. Ihr Nichteinhaltung werde ohnehin schon sanktioniert, dementiert der KKVD. Die PPUG führten faktisch „zum Ausschlusskriterium für Leistungsgruppen“.
Streit um Pflegebudget
Zweiter großer Kritikpunkt: Tätigkeiten, die als hauswirtschaftlich, logistisch, administrativ oder technisch eingestuft werden, sollen künftig vom Pflegebudget ausgenommen werden.„Dieser nicht definierte Tätigkeitsbezug führt zu Auslegungs- und Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Kliniken und schafft neue Bürokratie durch aberwitzige Nachweisdokumentation im Klein-Klein“, teilt der Verband mit.
Zudem verkenne der Gesetzgeber damit den tatsächlichen Umfang professioneller Pflege. Rümmelin betont, dass Pflege weit mehr umfasse als die Tätigkeit „am Bett“. Fachliche Vorbehaltsaufgaben wie pflegerische Anamnese und Pflegeplanung seien integraler Bestandteil professioneller Pflege – und genau für deren Stärkung sei das Pflegebudget geschaffen worden.
Eine Pauschaldefinition solcher Aufgaben unterlaufe die gesetzlich verankerten Vorbehaltsaufgaben und stelle die Weiterentwicklung des Berufsstands infrage. Der Verband fordert deshalb: Überarbeitung der neuen Regelungen und frühestens Inkrafttreten ab 2027.
Orientierung am tatsächlichen Pflegebedarf
Trotz der Kritik stellt der KKHD klar: Das Pflegebudget an sich sei ein wichtiges Instrument, um Pflege vor ökonomischem Druck zu schützen und die Patientensicherheit zu erhöhen. Um Fehlentwicklungen zu korrigieren, müsse es jedoch konsequent am tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten ausgerichtet werden.
„Was tatsächlich benötigt wird, wird auch refinanziert“ – diesen Leitgedanken müsse der Gesetzgeber verbindlich verankern. Dafür seien weiterentwickelte Personalbemessungsinstrumente und ein ausgewogener Qualifikationsmix nötig, so Rümmelin. Nur so könne die Qualität gesichert, die Attraktivität der Pflegeberufe gestärkt und akademisierten Pflegefachpersonen eine echte Perspektive eröffnet werden.
Der KKVD hat seine Vorschläge zur Überarbeitung des Pflegebudgets in einem aktuellen Positionspapier gebündelt.








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