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ReaktionenKHAG‑Kompromiss – Durchbruch mit vielen offenen Fragen

Der von Bund und Ländern vereinbarte Kompromiss zum  KHAG stößt grundsätzlich auf Zuspruch. Bei Detailfragen bleibt die Reform aber konfliktbeladen. Klinikverbände hadern besonders mit den Anpassungen am Pflegebudget.

Krankenhausflur mit einem leeren Bett und einer Pflegefachkraft
sudok1/stock.adobe.com
Symbolfoto

Es war der lang ersehnte Durchbruch: Nach langen und bis zum Schluss äußerst zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am Donnerstag, 26. Februar, auf einen Kompromiss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geeinigt.

Wie es aus Regierungskreisen hieß, kann das KHAG in der ersten Märzwoche durch die Fraktionen beschlossen und anschließend im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz soll anschließend auch den Bundesrat zügig passieren können. Als Termin gilt die Bundesratssitzung am 27. März als gesetzt.

Inhaltich bleibt es im Wesentlichen bei der Version des KHAG auf Basis von 46 Änderungsanträgen, die die Koalition vergangene Woche eingebracht hatte. Der Kompromiss kommt den Ländern aber Medienberichten zufolge auch noch einmal in Detailfragen deutlich entgegen: So können diese bis Ende 2026 Kliniken ohne Genehmigung der Krankenkassen die Leistungsgruppen zuweisen. Die Befristung für Ausnahmemöglichkeiten bei den Leistungsgruppenzuweisungen wurden außerdem von drei auf sechs Jahre verlängert. 

Auch bleibt den Ländern deutlich mehr Zeit, Fachkrankenhäuser einer Versorgungstufe zuzuordnen. Dies soll nun erst bis 2030 erfolgen müssen. Kein Zugeständnis machte der Bund hingegen bei der heftig umstrittenen Standortdefinition mit der 2000-Meter-Regelung, die die Länder noch unbedingt ändern wollten.

Ministerin Nina Warken hat eine Herkulesaufgabe bewältigt. Ihr ist es gelungen, die unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern zusammenzuführen.

Die Einigung sorgte mancherorts erst einmal für tiefes Durchatmen: „Ministerin Nina Warken hat eine Herkulesaufgabe bewältigt. Ihr ist es gelungen, die unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern zusammenzuführen“, teilte der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch, mit. Die Einigung sei ein wichtiges Signal für die Krankenhäuser. Entscheidend sei nun eine praxisnahe, am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtete Umsetzung des Reformpakets.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich über den Verhandlungserfolg ebenfalls erleichtert: „Die Krankenhäuser in Deutschland begrüßen grundsätzlich, dass mit dem Kompromiss zwischen Bund und Ländern nun eine gewisse Planungssicherheit im Reformprozess erreicht werden kann“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. 

Reaktionen aus den Ländern gespalten 

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) hob die Anpassungen beim Transformationsfonds hervor. Diese seien aus Landessicht besonders wichtig. Der Fonds stünde künftig nicht nur für die Konzentration im Sinne der Zusammenlegung von Standorten akutstationärer Versorgungskapazitäten zur Verfügung, sondern auch zur Erhaltung und Transformation bestehender Krankenhausstandorte. 

Für Thüringen sei das ein zentraler Punkt gewesen, denn er berücksichtige die spezielle Situation der Krankenhauslandschaft in den ostdeutschen Bundesländern, sagte auch Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD). Es gehe weniger um die Umstrukturierung von Standorten, sondern vielmehr um Ertüchtigung und notwendige Anpassungen im Bestand an die Anforderungen der neuen Leistungsgruppen.

Für Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) haben die Länder bei dem Kompromiss hingegen deutlich das Nachsehen: „Die lediglich beschränkte Möglichkeit der Länder zur Zulassung von Ausnahmen von den Anforderungen der Leistungsgruppen sowie die starre und unpraktikable Standortdefinition für Krankenhäuser, die sogenannte 2-Kilometer-Regel, bleiben bestehen. Das schränkt die Länder weiterhin erheblich in ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten Krankenhausplanungshoheit ein“, kritisierte Lucha.

DKG sieht Kernfragen ungelöst

Mit dem Kompromiss sei nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer gelingenden Transformation der Krankenhauslandschaft auf den Weg gebracht worden, schränkt auch die DKG in ihrer Mitteilung ein. Finale Entscheidungen über wichtige Elemente der Reform wie Vorhaltefinanzierung, Standort- und Fachklinikdefinition sowie die Zukunft der Pflegefinanzierung seien nach hinten gestellt worden: „Ohne tragfähige Lösungen bei den offenen Kernfragen bleibt die Reform in wesentlichen Punkten unvollständig“, sagte Gaß.

Das nun geeinte Anpassungsgesetz konterkariert in weiten Teilen die bisherigen Reformziele und nimmt der Landesebene den Handlungsdruck.

Wenig Reformmut bescheinigte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), Prof. Jens Scholz, dem Kompromiss zum KHAG. Er sieht darin eine Schwächung der ursprüngliche Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von 2024. Bereits der Regierungsbeschluss zum KHAG habe aus Sicht der Universitätsklinika großes Entgegenkommen enthalten, so Scholz: „Das nun geeinte Anpassungsgesetz konterkariert in weiten Teilen die bisherigen Reformziele und nimmt der Landesebene den Handlungsdruck. Diese Entwicklung kann zu Lasten der Patientinnen und Patienten und tatsächlich bedarfsnotwendiger Krankenhäuser gehen.“

Kassen nur bedingt zufrieden

Eher zurückhaltend reagierten auch Vertreter der Krankenkassenverbände auf den Kompromiss. Es überwiege der positive Anteil, doch sei sie auch kein Grund für großen Jubel, teilte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis mit. Sie warnte davor, dass zahlreiche Änderungen im Gesetz den notwendigen Strukturwandel stark verzögern und weitere Reformschritte verschleppen können: „Das betrifft zu lange Umsetzungsfristen und zu viele Ausnahmen bei den Qualitätsvorgaben.“ 

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Zentral sei, dass die Länder die notwendige Reform der Krankenhausversorgung konsequent umsetzten. Ausnahmen von Qualitäts- und Personalanforderungen dürfen nicht die Regel werden. „Zuversichtlich stimmt vor diesem Hintergrund, dass pragmatische Lösungen zwischen Bund und Ländern weiter möglich sind. Bei der Umsetzung der Strukturmaßnahmen vor Ort wird die GKV auch ihren Beitrag leisten, dass zwischen Landesplanungsbehörden, Krankenhausträgern und Krankenkassen ebenfalls pragmatische und passgenaue Lösungen gefunden werden“, sagte Stoff-Ahnis. 

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann bezeichnete den Kompromiss trotz geringerer Qualitätsanforderungen als „akzeptabel“, mahnte aber auch zugleich: „Die beteiligten Akteure müssten jetzt gemeinsam vor Ort daran arbeiten, dass die neu geschaffenen Ausnahmen nicht dazu führen, das zentrale Reformziel der qualitätsorientierten Konzentration der Krankenhauslandschaft zu torpedieren.“

Pflegebudget sorgt für neuen Zündstoff 

Aus Sicht von Klinikverbänden bergen auch die beschlossenen Anpassungen beim Pflegebudget viel Konfliktpotenzial. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, drohten bei den Budgetverhandlungen auf Landesebene neue Unsicherheiten und Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern, nachdem sich die Situation nach jahrelangen Verhandlungen gerade befriedet hatte, warnt die DKG. 

Auch der DEKV fürchtet, dass die Anpassungen des Pflegebudgets in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen bei den Budgetverhandlungen und damit über einen unbestimmten Zeitraum zu Unsicherheit der Finanzierung von bedarfsgerechter Pflege im Krankenhaus führen könnten, monierte auch Radbruch. Besonders die praxisgerechte Abgrenzung von Tätigkeiten, Funktionen und Qualifikationen bei der Pflegebudgetermittlung könne für die Praxis herausfordernd sein: „Hier bedarf es klarer, handhabbarer Regelungen, um zusätzliche Bürokratie und Verzögerungen für die Krankenhäuser zu vermeiden.“

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