
Kommt Ende Februar tatsächlich der Bundestagsbeschluss zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG)? So ganz kann man der Ankündigung noch nicht trauen. Doch nach wochenlangen Diskussionen, Kompromissvorschlägen, Widerständen sind die Verhandlungen endlich in der Schlussphase angekommen. Die Koalition aus Union und SPD hat sich auf 46 Änderungsanträge geeinigt. Ob die Länder da mitgehen werden, ist nach wie vor unklar.
Zuletzt hatten die Länder aus ihren zahlreichen Forderungen vier Kernpunkte aufgestellt. Damit wollten sie einen Vermittlungsausschuss für das KHAG vermeiden. Zu den Kernpunkten gehört:
- Bestandskrankenhäuser sollen künftig auch über den Transformationsfonds gefördert werden
- Ausnahmen für die 2000-Meter-Regelung
- mehr Ausnahmen für die Qualitätsvorgaben bei Leistungsgruppen
- konsequente Prüfung der Vorhaltepauschale in der budgetneutralen Phase bis Ende 2027
Kompromisse von Seiten des Bundes an manchen Stellen
In dem 46-starken Antragspaket gehe der Bund, aber nur teilweise auf die Forderungen der Länder ein, teilt die AOK mit. Union und SPD halten weiter daran fest, dass befristete Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen nur mit Zustimmung der Krankenkassen möglich seien. Außerdem soll es bei der Zwei-Kilometer-Regelung bleiben. Doch die Landesbehörden sollen die Möglichkeit zur Anhörung durch die Selbstverwaltungspartner erhalten, die im Einzelfall über Abweichungen beraten können.
Hinsichtlich der Vorhaltekosten-Finanzierung ist laut Änderungsantrag eine Evaluierung Ende Juli 2027 und eine weitere Ende 2028 geplant. Bei Bedarf ließen sich diese Regelungen anpassen, heißt es im Antrag. Hier kommt die Koalition den Ländern also entgegen.
Die umstrittenen Mindestvorhaltezahlen sollen am 12. Dezember beschlossen werden und spätestens drei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Eine Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Länder Mittel aus dem aus dem Infrastruktur-Sondervermögen für die Kofinanzierung des Transformationsfonds verwenden dürfen.
Auch die Kritik zum Pflegebudget hat die Koalition mit aufgenommen. So stellt der Antrag klar, dass Kosten für Tätigkeiten, „die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in Kreißsälen dienen“, nicht im Pflegebudget berücksichtigt werden sollen. Darunter fallen unter anderem hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben.
DKG: Änderungen betreffen eher kleinere Probleme
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den Änderungskatalog der Koalition: „Wir stellen klar fest, dass die positiven Änderungen überwiegend kleinere und eher technische Probleme betreffen.“ Grundlegende Probleme würden dadurch nicht gelöst. „Das vermeintliche Entgegenkommen in Richtung der Länder bei den Mindestvorhaltezahlen ist kein ausreichender Schritt.“ Diese in den einzelnen Leistungsgruppen erst verspätet in Kraft treten zu lassen, werde die Probleme nur nach hinten verschieben.
„Absolut inakzeptabel ist jedoch, dass die Pflegepersonaluntergrenzen in den einzelnen Leistungsgruppen als weiteres Sanktionskriterium verankert werden“, beschwert sich die DKG. Es bestünden bereits in allen Station der Krankenhäuser Pflegepersonaluntergrenzen, diese an die Leistungsgruppen zu koppeln sei „sinnlos“.
Die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) rief die Regierungskoalition im Bund zu „einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den geeinten Kernforderungen der Länder und einem zügigen Gesetzesverfahren“ auf. „Die Länder haben ihr Paket im Sinne der Patientinnen und Patienten auf vier Kernpunkte konzentriert. Diesen Fokus sollten wir beibehalten.“ Das Gesetz, „der wichtigste Baustein“, müsse jetzt geliefert werden. „Nur dann können wir die Leistungsgruppen bis Jahresende zuweisen“, macht Stolz deutlich.
Am Mittwoch, 25. Februar, soll der Bundestag über das KHAG entscheiden. Bisher taucht es in der Tagesordnung der Sitzung jedoch nicht auf. Lediglich der Gesundheitsausschuss befasst sich laut Ankündigung damit an diesem Tag in einer nicht öffentlichen Sitzung. Dort sollen die Beratungen über die Änderungsanträge zu einem Abschluss kommen.











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