
Mecklenburg-Vorpommern hat am Mittwoch, 11. März, im Gesundheitsausschuss des Bundesrates für Änderungen am KHAG geworben. Das Land hatte in der Sitzung einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsauschusses gestellt. Das teilte das Gesundheitsministerium auf kma-Anfrage mit. Der Bundestag hatte das Gesetz zwar vergangene Woche schon beschlossen, aber bei manchen Ländern sowie Verbänden und der Opposition war das Gesetz auf harte Kritik gestoßen.
Der Antrag sei von den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstützt worden, Brandenburg und Baden-Württemberg haben sich enthalten, eine Mehrheit habe er aber nicht gefunden.
Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) zeigt sich enttäuscht über das Ergebnis der langen Verhandlungen zum KHAG: „Ich sehe zusammengefasst keine Verbesserungen zum ursprünglichen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Wir haben bei der notwendigen Krankenhausreform vor allem viel Zeit verloren. Das ist mit Blick auf die Situation in den Krankenhäusern unbefriedigend und ärgerlich.“
Weiterhin Planungsunsicherheit für die Länder
Mit den beschlossenen Änderungen könne die Reform auch in den kommenden Jahren nicht vollständig greifen, es gebe weiterhin Planungsunsicherheit für die Länder wie für die Krankenhäuser. Das gelte vor allem für die „für Mecklenburg-Vorpommern wichtigen Sicherstellungshäuser“, teilt das Ministerium mit.
„An mehreren Stellen wird in die Krankenhausplanung der Länder eingegriffen. Damit wird den länderspezifischen Versorgungsstrukturen nicht hinreichend Rechnung getragen“, betonte Drese. So sei insbesondere der für MV und weitere ostdeutsche Länder wichtigste Punkt zu den Ausnahmen bei den Leistungsgruppenzuweisungen nicht zufriedenstellend ungesetzt und es gebe eine erhebliche Verschärfung von Strukturvorgaben für ausgewählte Leistungsgruppen.
Mit unserer Initiative wollen wir noch einmal den Diskussionsprozess im Länderkreis anstoßen .
„Mit unserer Initiative wollen wir noch einmal den Diskussionsprozess im Länderkreis anstoßen und das KHAG in dieser Form nicht kampflos übernehmen“, sagte Drese mit Blick auf die Befassung der Krankenhausreform im Bundesrat am 27. März.
Ausnahmen für Leistungsgruppen immer noch in der Kritik
Änderungsbedarf sieht MV vor allem bei den Ausnahmen für Zuweisung von Leistungsgruppen. „Die Länder haben von Anfang an gefordert, dass die Erteilung von Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen lediglich im Benehmen und nicht im Einvernehmen mit den Krankenkassen erfolgen muss, da ansonsten die Kompetenz der Bundesländer in der Krankenhausplanung massiv beeinträchtigt wird“, heißt es von Seiten des Ministeriums. Ein Benehmen sei nun nach Gesetzesbeschluss erforderlich, wenn die Länder bis zum 31. Dezember die Leistungsgruppen zuweisen würden.
„Diese Frist ist jedoch insbesondere für MV nicht sinnvoll nutzbar, da bei der Beurteilung von Ausnahmen zwingend die Mindestvorhaltezahlen berücksichtigt werden müssen, die jedoch erst wenige Tage vorher (am 12. Dezember 2026) verkündet werden sollen“, betont ein Pressesprecher des Ministeriums. Daher schlägt MV vor, die Ausnahmemöglichkeiten im Benehmen mit den Kassen auf den 31. März 2027 zu verschieben.
Negative Auswirkungen befürchtet MV ebenfalls bei den Mindestvorhaltezahlen: Ein Krankenhaus erhalte ein Vorhaltebudget nach Paragraph 6b KHG nur, wenn es die Mindestvorhaltezahl erfüllt oder eine Ausnahme zur Sicherstellung der Versorgung vorliegt. Das Ministerium kritisiert, dass die Zeitschiene zum Inkrafttreten der Mindestvorhaltezahl weiterhin unklar sei und nicht mit anderen Regelungen zur Zuweisung von Leistungsgruppen zusammen passen würde. Hier könnte das Risiko bestehen, dass nach einem Jahr eine „erneute Umgestaltung der Zuweisung von Leistungsgruppen“ notwendig werde.
Bezüglich der Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) pocht das Land darauf, dass insbesondere im Jahr 2026 eine unterjährige Ausweisung als SÜV für Krankenhäuser möglich sein müsse. In MV hätten sich bereits zwei Häuser dazu entschieden, sich zu einer SÜV umzustrukturieren. Eine Verzögerung der Ausweisung konterkariere die aktuellen Bestrebungen der Reform, teilt das Ministerium mit.
So hoffen die Länder im Osten auf Nachbesserungen des KHAGs auch nach dessen Verabschiedung. Der Bundesrat soll dem Gesetz am 27. März zustimmen.









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