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Sektorenübergreifende EinrichtungenDKG und GKV legen Leistungskatalog für SÜV fest

Für die Umwandlung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) haben GKV und DKG nun eine Grundlage geschaffen. Die SÜV sollen ambulante und nicht‑komplexe stationäre Versorgung künftig wohnortnah sichern.

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Symbolfoto

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf das stationäre Leistungsspektrum der neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) geeinigt. Diese sollen insbesondere dort Versorgungslücken schließen, wo klassische Krankenhausstrukturen nicht mehr wirtschaftlich tragfähig sind. 

Ziel ist ein nahtloser Übergang zwischen ambulanter und nicht-komplexer stationärer Versorgung – wohnortnah, niedrigschwellig und abgestimmt auf den Bedarf älterer Patientinnen und Patienten. Im Fokus stehen internistische und geriatrische Diagnosen. Die Partner haben sich auf eine Liste von mindestens zu erbringenden stationären Leistungen geeinigt, darunter Atemwegs- und respiratorische Infektionen (inkl. COPD), gastrointestinale Erkrankungen, Ernährungs- und Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Anämien sowie urogenitale Infektionen. 

Weitere stationäre Leistungen aus dem Bereich der Inneren Medizin und Geriatrie sollen je nach Möglichkeit der Häuser und Versorgungsauftrag möglich sein. Die Einrichtungen erbringen jedoch kein intensiv- oder notfallmedizinisches Leistungsangebot. 

Öffnung für AOP- und Hybrid-DRG-Leistungen

Ein weiterer Baustein ist die Möglichkeit, dass SÜV auch Leistungen aus den AOP- und Hybrid-DRG-Katalogen anbieten können – sofern die fachärztliche Kompetenz vor Ort verfügbar ist. Dies soll die Ambulantisierung stärken und gleichzeitig eine entlastende Versorgungsfunktion in der Fläche übernehmen.

Gerade in der Fläche werden Patientinnen und Patienten von diesen Einrichtungen profitieren.

„Gerade in der Fläche werden Patientinnen und Patienten von diesen Einrichtungen profitieren“, betont DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß. „Die DKG schlägt seit vielen Jahren vor, ambulante und stationäre Versorgung zu verknüpfen. Mit der jetzigen Einigung haben wir einen großen Schritt in diese Richtung gemacht.“

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Auch der GKV-Spitzenverband sieht strukturelle Chancen: Die SÜV böten kleineren Kliniken eine realistische Transformationsoption, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende. Gleichzeitig könnten Überkapazitäten in Ballungsräumen reduziert und Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen vermieden werden.

Transformation kleiner Krankenhäuser

Das Modell richtet sich besonders an kleinere Häuser, die unter den Anforderungen der Leistungsgruppensystematik kaum bestehen könnten. Da SÜV weiterhin als Krankenhäuser zugelassen sind, aber nicht den strikten Leistungsgruppen unterliegen, können sie sich voll auf Basisversorgung und chronische oder altersassoziierte Krankheitsbilder konzentrieren.

Nach Einschätzung der DKG und GKV könnten die ersten Einrichtungen ab 2027 in Betrieb gehen. Sie sollen damit einen zentralen Bestandteil der Krankenhausreform bilden. Ursprünglich hießen diese neuen Einrichtungen im Reformgesetz „Level-1i-Kliniken“.

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