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Träger und AOKKritik an Vorgaben für sektorenübergreifende Einrichtungen

Die Pläne für die sektorenübergreifende Versorgung stoßen auf Kritik. Mehrere Klinik-Träger und die AOK wünschen sich flexiblere Vorgaben zu Leistungen und regionale Lösungen. Auch die Finanzierung müsse gesichert sein.

Stethoskop
fovito/stock.adobe.com
Symbolfoto

Stärkerer Fokus auf der ambulanten Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeit statt auf der stationären Behandlung. Das fordern die Asklepios Kliniken, die Sana Kliniken, die Thüringen-Kliniken, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und der AOK-Bundesverband für die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. In einem gemeinsamen Impulspapier geht es um Nachbesserungen bei den gesetzlichen Vorgaben des neuen Kliniktyps.

Die Einrichtungen sollen künftig an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung stehen. Nach Ansicht der Initiatoren sollten sie jedoch nicht verpflichtet werden, bestimmte akutstationäre Leistungen zu erbringen. Stattdessen solle der konkrete Leistungsumfang je nach regionalem Bedarf von den Landesbehörden gemeinsam mit Krankenhausträgern und Krankenkassen festgelegt werden.

Wichtige Elemente seien dabei eine stärkere Ambulantisierung sowie die Möglichkeit, hausärztliche und fachärztliche Leistungen zu erbringen, wie sie im ursprünglichen Referentenentwurf des KHVVG vorgesehen waren. Die Verpflichtung zur Erbringung akutstationärer Leistungen, wie sie das Gesetz zur Krankenhausreform vorsieht, solle entfallen, heißt es in dem Papier.

Kosten für Umbau aus Transformationsfonds

Die Initiatoren fordern zudem eine verlässliche Finanzierungsbasis für die neuen Einrichtungen. Effizienzgewinne durch Kostensenkungen im stationären Bereich dürften nicht zu höheren Ausgaben für Versicherte führen. Die Kosten für den Umbau bestehender Kliniken zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollten vollständig aus dem Transformationsfonds finanziert werden.

Für die Vergütung schlagen die Partner vor, ambulante ärztliche Leistungen nach dem Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) und stationäre Leistungen nach dem DRG-System abzurechnen. Für medizinisch-pflegerische Leistungen, die den Kernbereich der neuen Einrichtungen bilden sollen, solle ein Tagessatz verhandelt und zeitnah kalkuliert werden.

Steigerung der Bettenauslastung

Die Initiatoren sehen in den neuen Versorgungseinrichtungen großes Potenzial für eine ambulant-stationäre Transformation. Sie könnten dazu beitragen, niedrigschwellige Angebote an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu schaffen und die Bettenauslastung in den Kliniken von derzeit rund 70 auf 80 bis 85 Prozent zu steigern. Effizienzgewinne könnten zur Stabilisierung oder Senkung der Versichertenbeiträge genutzt werden.

Besonders kleinere Krankenhäuser mit weniger als 200 Betten, die häufig unter Personalmangel und geringer Auslastung leiden, könnten so eine neue Perspektive erhalten. Zur Auswahl geeigneter Kliniken seien objektive Kriterien wie Betriebsgröße und Behandlungsspektrum notwendig. Fachkliniken seien von der Auswahl ausgeschlossen.

Langfristig fordern die Initiatoren eine sektorenübergreifende Planung durch ein erweitertes Gremium auf Landesebene. Dazu sollen sogenannte 3+1-Gremien aus Kassenärztlicher Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft und Krankenkassen unter Vorsitz der zuständigen Landesbehörde eingerichtet werden.

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