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Gültig ab 2027Sachsen macht Ernst mit dem neuen Krankenhausplan

Sachsen hat die Weichen für den Krankenhausplan 2026 gestellt und „ein Zielbild“ verabschiedet. Nicht jedes Fachgebiet müsse überall vorhanden sein, mahnt die Ministerin. Einzelentscheidungen sollen in der zweiten Jahreshälfte fallen.

Petra Köpping
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Petra Köpping ist Sächsische Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das Kabinett in Dresden hat sich auf ein Zielbild für einen neuen Krankenhausplan für Sachsen festgelegt. Er soll ab dem 1. Januar 2027 gelten und den aktuellen Krankenhausplan 2024 ablösen. Oberstes Gebot bleibe eine qualitativ hochwertige, zukunftsfeste und flächendeckende Versorgung, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Konkrete Einzelentscheidungen darüber, was die einzelnen Krankenhäuser künftig noch an Behandlungen anbieten, sollen im Laufe dieses Jahres fallen.

Krankenhäuser sind zur Weiterentwicklung gezwungen.

„Niedrige Geburtenraten, eine alternde Bevölkerung, der Fachkräftemangel und die Krankenhausreform machen Veränderungen in der sächsischen Krankenhauslandschaft notwendig“, sagte Köpping: „Krankenhäuser sind zur Weiterentwicklung gezwungen.“ Nicht jedes Fachgebiet müsse überall vorhanden sein, aber dennoch müsse die Versorgung der Patienten in den Regionen sichergestellt werden, so die Ministerin. Vor dieser Auseinandersetzung stehe man. „Wenn jedes Krankenhaus alles machen will, heißt das, dass es zulasten der Qualität geht.“

Köpping zufolge wurden im Laufe der Jahre immer wieder Anpassungen vorgenommen, um die bestmögliche Behandlung sicherstellen zu können. Man sei aber noch nicht am Ende des Weges angelangt. „Ziel ist, die Krankenhausstandorte so aufzustellen, dass sie in der jeweiligen Region und darüber hinaus für die Menschen gut erreichbar sind und eine gute Behandlungsqualität sicherstellen können.“ Aktuell gibt es in Sachsen 75 Krankenhausstandorte.

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Der erste Teil des Krankenhausplans 2026 enthält laut Ministerium wie bislang die allgemeinen Grundsätze und Bestimmungen der Krankenhausplanung. Wichtigste Neuerung aufgrund der Krankenhausreform ist dabei der Wechsel von der Fachgebiets- zu einer Leistungsgruppensystematik.

Teil zwei wurde neu konzipiert. Anstelle konkreter Einzelentscheidungen zeichne er „ein abstraktes Zielbild für die Versorgung ab dem Jahr 2027“, so das Ministerium. Er beinhalte eine rein zahlenmäßige Übersicht über die Anzahl und Verteilung der Versorgungsaufträge und Leistungsgruppen je Landkreis oder Kreisfreier Stadt. So enthalte das Zielbild beispielsweise für jeden Landkreis die Anzahl an Standorten, die künftig eine Geriatrie betreiben sollen.

Einzelne Krankenhäuser fungieren als Leuchttürme

Im Laufe dieses Jahres solle es dann konkrete Einzelentscheidungen für sämtliche Krankenhausstandorte in Sachsen geben. Dann steht fest, wer künftig was anbietet. Derzeit prüft der Medizinische Dienst noch, ob die Krankenhäuser die Mindestvoraussetzungen für die jeweiligen Leistungsgruppen erfüllen. Die Prüfungen sollen bis Ende Juli abgeschlossen sein. Dann würden die Entscheidungen vorbereitet, die in Bescheide für die einzelnen Krankenhäuser münden, hieß es. Zu jedem Votum sollen mit den Krankenhäusern Gespräche geführt werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, gegen Entscheidungen zu klagen.

Wesentliche Prinzipien der bisherigen Krankenhausplanung gelten aber weiter. „Es wird an dem abgestuften Netz gleichmäßig über den Freistaat verteilter und ergänzender Krankenhäuser festgehalten: Maximalversorger und Fachkrankenhäuser flankieren dabei flächendeckend vorhandene Regel- und Schwerpunktversorger“, teilte das Ministerium mit. Einzelne Krankenhäuser fungierten als Leuchttürme für bestimmte Bereiche. Der Krankenhausplan soll ab 2027 gelten.

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