
Der Bundestag hat am 6. März die Anpassung der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Das Parlament nahm mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken an, der eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen soll. Die CDU-Politikerin sagte, die Krankenhauslandschaft müsse und werde sich verändern. Damit dies strukturiert umgesetzt werden könne, würden nötige Anpassungen vorgenommen. Warken wies Kritik einer Verwässerung der Reformziele zurück. „Zu viele Regelungen waren für die Häuser und Planungsbehörden nicht praxistauglich umsetzbar“, machte die Gesundheitsministerin in ihrer Rede im Bundestag deutlich.
Vorgesehen sind unter anderem längere Übergangsfristen und mehr Spielraum für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzt worden.
Einheitliche Qualitätsvorgaben für Behandlungen
Sie soll finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen mindern und eine stärkere Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeiführen. Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte „Leistungsgruppen“ für Behandlungen sein, für die einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten gelten. Nur Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, können dann die Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Opposition zeigt sich äußerst unzufrieden mit dem Kompromiss. Dr. Janosch Dahmen (Die Grünen) sieht in den Anpassungen eine „faktische Rückabwicklung der Reform der vergangenen Legislatur“ und spricht von „Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung“. Sie werde das Gegenteil bringen, zu dem was eigentlich die Ziele der Reform waren. Neun Milliarden Euro zusätzlich werde laut RWI-Wirtschaftsinstitut diese Reform kosten. „Töricht für die Menschen, für Betriebe, für Beitragszahler“, ärgert sich Dahmen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt abschließend noch in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort nicht. Angesetzt ist dafür der 27. März. Inkrafttreten soll das Gesetz dann im April.








Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen