
Die Reform der Krankenhausreform hat die letzte parlamentarische Hürde genommen: Der Bundesrat hat am 27. März das Anpassungsgesetz zur Reform (KHAG) gebilligt, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben soll. Geschaffen werden damit längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität.
Die Punkte im Überblick
Ein zentraler Punkt ist die finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen: Ihr Anteil am geplanten Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro soll künftig aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bestritten werden.
Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben und soll nun erst 2030 vollständig wirksam werden. Zudem erhalten die Länder bis Ende 2030 die Möglichkeit, Krankenhäuser befristet zu Fachkliniken zu erklären. Bis 2029 sollen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband eine neue bundeseinheitliche Definition für Fachkliniken erarbeiten.
Die Reform reduziert außerdem die Zahl der Leistungsgruppen von ursprünglich 65 auf 61. Für deren Zuweisung gelten grundsätzlich Mindestanforderungen. Bis Ende 2026 können die Länder Leistungsgruppen jedoch noch unter erleichterten Bedingungen vergeben – das Einvernehmen der Krankenkassen ist in dieser Phase nicht zwingend.
Im Pflegebudget werden künftig Tätigkeiten ausgeschlossen, die nicht unmittelbar der Patientenversorgung auf Stationen oder in Kreißsälen dienen, darunter hauswirtschaftliche, logistische oder technische Aufgaben.
Kritik der Länder
In der Debatte machten mehrere Länder anhaltende Kritikpunkte deutlich, hoben aber auch eine jetzt nötige Planungssicherheit hervor. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass das Gesetz in Teilen hinter den Länderforderungen zurückbleibe und einzelne Regelungen den praktischen Anforderungen bei der Umsetzung noch nicht ausreichend Rechnung trügen.
Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, äußerte sich in einer Mitteilung positiv gestimmt: „Mit den jetzt geeinten Punkten bekommen wir Planungssicherheit und die Krankenhausreform in Niedersachsen kann endlich weiter voranschreiten.“ Viele niedersächsische Forderungen seien in das Gesetz aufgenommen worden.
Kritisch sieht er einen bestimmten neuen Punkt im Gesetz, die Abhängigkeit der Zuweisung von Leistungsgruppen an die strikte Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG). Dies würde viele vor allem große Krankenhäuser betreffen. Diesbezüglich erwarte er vom Bund kurzfristige Klarstellungen oder Übergangsregelungen, die vor allem „realitätsfähig“ seien.








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