
Es ist ein breites Bündnis aus Krankenhausträgern, Krankenkassen und der Deutschen Krebsgesellschaft, und es hat zwei klare Forderungen an die Politik: Mit der Krankenhausreform sollte eine Vorhaltefinanzierung eingeführt werden, die von Fallzahlen unabhängig und bedarfsorientiert ausgestaltet ist. Und für die Krankenhäuser sollten verbindliche Qualitätsvorgaben gemacht werden, die auf wissenschaftlicher Evidenz basieren.
So lautet der gemeinsame Appell an Bund, Länder und Regierungsfraktionen, den die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), der AOK-Bundesverband, die DAK-Gesundheit, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband sowie die Deutsche Krebsgesellschaft formuliert haben.
Zukunftssichere Krankenhausstrukturen ließen sich nur aus dem Bedarf der Bevölkerung ableiten, heißt es in der Erklärung. Daher sehe man die aktuell im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Zahlen und den fehlenden Bevölkerungsbezug in der geplanten Regelung kritisch.
„Wir sprechen uns für eine fallzahlunabhängig und bedarfsorientiert ausgestaltete Vorhaltefinanzierung aus“, betonen die fünf Partner. Nur so könne eine krisensichere, von aktuellen Fallzahl-Schwankungen unabhängige Solvenzsicherung der Krankenhäuser erreicht werden. Zudem plädiert das Quintett dafür, einen gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Bedarfsbemessungsinstrumentes zu geben.
Qualitätsvorgaben und Mindestvorhaltezahlen
Auch in puncto Versorgungsqualität formuliert das Bündnis konkrete Forderungen: „Wir plädieren dafür, die Strukturreform nicht von der Finanzierungsreform zu entkoppeln und zeitnah verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser auf Basis der wissenschaftlichen Evidenz zu schaffen.“ Die geplanten Mindestvorhaltezahlen für bestimmte Operationen und Eingriffe seien ein zentrales Element, um bei nicht vorliegender Evidenz die nötige Routine in der Versorgung der Patienten zu gewährleisten und „Gelegenheitsversorgung“ auszuschließen.
Zentralisierung und Spezialisierung sollten „insbesondere in der Versorgung von Patienten mit Krebs“ auf Basis der Ergebnisse aus der Studie zur „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ (WiZen) umgesetzt werden. Diese Studie hatte Daten zu Überlebensvorteilen bei der Behandlung in Krankenhäusern veröffentlicht, die von der Deutschen Krebsgesellschaft als Krebszentren zertifiziert sind.
Die Festlegung von Leistungsgruppen sowie von Qualitäts- und Strukturvorgaben sei eine komplexe Aufgabe, heißt es in der Erklärung weiter. „Für diese braucht es eine breite Konsensfindung, die die medizinisch-wissenschaftliche Expertise der Selbstverwaltungspartner und der Fachgesellschaften einbeziehen muss und nicht politischen Interessen unterliegen darf.“
Marburger Bund begrüßt Forderungen
Unterstützung erhält das Quintett vom Marburger Bund (MB). Es gebe eine breite Übereinstimmung im Gesundheitswesen, „dass die Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser als mengenunabhängige Vergütungskomponente ausgestaltet werden sollte“, sagt Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des MB: „Sie sollte sich an den Kosten der notwendigen personellen und materiellen Infrastruktur eines Krankenhauses orientieren und dabei auch die Erfüllung des jeweiligen Versorgungsauftrages berücksichtigen.“
Man muss sich schon die Mühe machen, die Regelungen im Detail zu betrachten.
Der MB trete zugleich Behauptungen entgegen, mit den im KHVVG vorgesehenen Regelungen würde ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden, so Johna. In der Öffentlichkeit werde zudem immer wieder der Eindruck erweckt, die bestehenden Fallpauschalen würden abgeschafft. „Man muss sich schon die Mühe machen, die Regelungen im Detail zu betrachten“, mahnt Johna: „Weder die Verteilung der Vorhaltevergütung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist im aktuellen Regierungsentwurf fallunabhängig gestaltet.“
Trotzdem behaupte das Bundesgesundheitsministerium in offiziellen Verlautbarungen, den Krankenhäusern werde „der ökonomische Druck genommen“, ärgert sich Johna. Das sei allenfalls reines Wunschdenken: „Eine echte Entkommerzialisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird.“








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