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Anpassungen gefordertWas dem KHVVG laut AKG noch fehlt, um zu fliegen

Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) hält die Krankenhausreform für umsetzbar. Am aktuellen KHVVG-Entwurf müssten allerdings bestimmte Dinge angepasst werden. Welche das sind und was es in ihren Augen konkret braucht.

Richtung
Shawn Hempel/stock.adobe.com
Symbolfoto

Als einen bedeutenden Schritt hin zu einem nachhaltigen Versorgungssystem betrachtet die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) der aktuellen Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG). Die zentralen Instrumente der Leistungsgruppen, die Vorhaltefinanzierung und die
Koordinierungsfunktion unterstützen sie daher bereits von Stunde 0 an. Dennoch sieht sie Verbesserungspotenzial und fordert im neuen Positionspapier folgende Anpassungen.

  1. Es muss eine echte Fallunabhängigkeit der Vorhaltefinanzierung her.
    Damit die Vorhaltefinanzierung Früchte trägt, brauche es „eine langfristig fallunabhängige Ausgestaltung“. Es sei deshalb sinnvoll, das Vorhaltevolumen je Land und Leistungsgruppe für die ersten zehn Jahre zu garantieren, so die AKG-Kliniken. Diese Zeit solle genutzt werden, um ein wissenschaftliches Instrument für die fallunabhängige Fortschreibung des Vorhaltebudgets je Land und Leistungsgruppe anhand von Morbiditätsparametern zu entwickeln.
     
  2. Ein Vorhaltefonds sollte die Auszahlung des Vorhaltebudgets organisieren.
    Das System solle wie folgt aussehen: Um Anreize zur unterjährigen Mengensteuerung zu verhindern, sollten die Krankenkassen Gelder nicht direkt an das jeweilige Krankenhaus zahlen, sondern an einen Fonds, der das Geld in kontinuierlichen Raten weiterleitet. Diese Vorgehen hätten einen zweiten Vorteil: Einzelne Kliniken müssten nicht mehr so hohe Bürokratiekosten tragen.
     
  3. Die Reform der Notfallversorgung muss zeitnah umgesetzt werden.
    Eine flächendeckende Notfallversorgung braucht es, um eine breite Akzeptanz der Krankenhausreform in der Bevölkerung herzustellen. Die AKG fordert deshalb, das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) inhaltlich mit dem KHVVG zu verknüpfen und schnell auf den Weg zu bringen.
     
  4. Regionale Koordinierungsfunktion sichert eine bedarfsgerechte und tragfähige Versorgung.
    Verbindliche regionale Kooperation müssen her, um Qualitätsunterschiede in der Notfallversorgung zu minimierem und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in eine bedarfsgerechte Versorgung zu stärken. Es sei Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, ein einheitliches Verständnis zum regionalen Wirkungskreis herzustellen. Darüber hinaus müsse den koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern eine gemeinsame Datenverarbeitung nach § 6 Abs. 3 Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) erlaubt werden.
     
  5. Finanzielle Impulse setzen, um den Transformationsprozess anzuregen.
    Es braucht ein umfassendes Investitionsprogramm für die nötigen Strukturanpassungen, darin ist sich die AKG sicher. Vorreiter für effiziente und zukunftsfähige Krankenhausstrukturen dürften nicht zum Abwarten motiviert werden. Deshalb müsse eine Erweiterung der Förderzwecke im Strukturfonds für den vorgesehenen Verlängerungszeitraum sichergestellt werden – analog zum neuen Transformationsfonds nach § 12b Abs. 1 (NEU) KHG.
     
  6. Der bürokratische Aufwand muss minimiert werden.
    Konkret fordert die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser Strukturvorgaben für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, die gesetzlich festgeschrieben werden, um Planungssicherheit zu geben.

Die ausführliche AKG-Stellungnahme können Sie hier einsehen.

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