
Grünes Licht für das „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Damit soll das für 2023 erwartete Defizit der Krankenkassen in Höhe von 17 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Die Deckungslücke habe ein historisches Ausmaß, sagte Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 28. Oktober 2022 im Bundesrat. Er begründete die Entwicklung mit der Pandemie, dem demografischen Wandel und mit dem medizinischen Fortschritt. Am Freitag wurde das Gesetz auch vom Bundesrat gebilligt.
Lauterbachs Gesetz sieht unter anderem einen Abbau von Finanzreserven bei den Kassen vor und eine Aufstockung des üblichen Zuschusses des Bundes von 14,5 Milliarden Euro an die Kassen. Mit höheren Abschlägen herangezogen werden sollen auch Arzneimittelhersteller und Apotheken. Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.
Der Gesamtbeitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Satz und einem sogenannten Zusatzbeitrag zusammen, der aktuell im Schnitt bei 1,3 Prozent liegt. Die konkrete Höhe dieses Zusatzbeitrages – um den geht es bei dieser Erhöhung – legen die Kassen am Ende allerdings selbst fest. Wie viel mehr Versicherte im kommenden Jahr zahlen müssen, hängt also von ihrer jeweiligen Krankenkasse ab. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Hälfte bezahlt.





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