
Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 318 Abgeordnete, es gab 284 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. Daher gelte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“
Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Von der Opposition kam deutliche Kritik, teils unterstellte die Opposition der Regierung, sie wisse nicht, welche Folgen sie mit diesem Gesetzesbeschluss anrichten würden. „Heute ist Leben im Saal“, fasste Julia Klöckner, Bundestags-Präsidentin die emotionale Debatte zusammen. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“
Fraktionskollege Dr. Janosch Dahmen fügte hinzu: Das Gesetz sei das „größte Jobabbau-Programm des Gesundheitswesens“. Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Milliarden-Sparziel noch erhöht
Warken sprach nach der Abstimmung von einem „Kraftakt, den es in diesem Ausmaß noch nicht gegeben hat“. Die Bundesgesundheitsministerin hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf fast 19 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie.
Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar. Das Gesetz soll noch am heutigen Freitag, 11. Juli, auch in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Offen war, ob die Länderkammer aber womöglich den Vermittlungsausschuss anruft. Dies würde die Umsetzung ausbremsen.
Wird der Vermittlungsausschuss angerufen?
Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat im Bundesrat für ein Anrufen des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket für das Gesundheitssystem geworben. Es gehe nicht um eine Verschiebung des Pakets auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“, betonte die SPD-Politikerin. „Nichtstun ist nicht die Alternative.“ Man müsse aber noch einmal darüber sprechen, dass künftige Tarifsteigerungen der Beschäftigten nicht mehr vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden sollen.
Dies könne man nicht unterstützen, „insbesondere auch deshalb, weil es die Krankenhäuser in eine massive finanzielle Schieflage hineintreiben wird und damit letztendlich die Versorgungssituation gefährdet wird“, sagte Rehlinger.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder plädierte jedoch dafür, das Paket anzunehmen. „Ich glaube, dass der Gesamtentwurf, so wie er ist, mit Schmerzen, aber doch am Ende zustimmungsfähig ist“, sagte der CSU-Vorsitzende. „Das Gesamtpaket (...) bremst die Kostenentwicklung, führt dazu, dass Beiträge stabil bleiben.“ Söder warnte davor, dass der Eindruck der Handlungsunfähigkeit entstehen könnte, wenn das Gesetzespaket jetzt nicht beschlossen würde.
Krankenhäuser: Budgetdeckel und neue Personalregeln
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Für Krankenhäuser gelte laut Mitteilung des BMG in den Jahren 2027 bis 2029 dieselbe Ausgabenobergrenze wie für andere Leistungsbereiche: Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt. Ab 2030 soll der Orientierungswert maßgeblich sein, sofern er unterhalb der Grundlohnrate liegt.
Beim Thema Pflege nimmt das Gesetz eine Kehrtwende vor: Die bisher geplante verpflichtende Anwendung von Personalbemessungsinstrumenten für Pflege und ärztlichen Bereich entfällt. Stattdessen werden Krankenhäuser über eine sogenannte Generalnorm verpflichtet, in allen Personalbereichen für eine Besetzung zu sorgen, die eine gute Versorgungsqualität sicherstellt. Die Kommission für die Personalbemessung im Krankenhaus und die Pflegepersonalbemessungsverordnung werden abgeschafft.
Die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) bleiben als verpflichtende Anforderung bestehen, allerdings fällt der explizite Verweis auf sie als Qualitätsanforderung innerhalb der Leistungsgruppen weg. Der Leistungsgruppen-Ausschuss erhält den Auftrag, gruppenspezifische Qualitätskriterien für Pflegepersonal zu empfehlen. Die Sanktionsvereinbarung zwischen DKG und GKV-Spitzenverband soll zudem überprüft werden, um wirtschaftliche Anreize für ein systematisches Unterschreiten der Untergrenzen auszuschließen.
Neu eingeführt werden obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengenanfälligen Eingriffen: Ab 2028 müssen jährlich zwei planbare Eingriffe benannt werden, für die eine Zweitmeinung Vergütungsvoraussetzung ist. Vorgesehen sind unter anderem Hüftgelenkersatz und Wirbelsäuleneingriffe (2028), Gallenblasen- und Gebärmutterentfernungen (2029) sowie Tonsillektomien und Schulterarthroskopien (2030).
Die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen über das Pflegebudget bleibt zunächst erhalten – allerdings in reduzierter Form für 2027 und 2028. Die ursprünglich geplante vollständige Streichung wurde im parlamentarischen Verfahren abgewendet.
Pharma: Fester Abschlag statt dynamischer Regelung
Die pharmazeutische Industrie wird laut BMG über einen erhöhten Herstellerabschlag in die Pflicht genommen. Statt des ursprünglich geplanten dynamischen Modells gilt künftig ein gesetzlich festgeschriebener statischer Abschlag von 15,5 Prozent. Die Begründung: Planungssicherheit für die Unternehmen bei gleichzeitig unmittelbarer Wirkung auf die Ausgaben.
Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll.
Mehr Geld für die Kliniken
Warken warb im Bundesrat dafür, das Gesetz zu billigen. „Niemand kann weiter steigende Beiträge wollen, weder Versicherte noch Arbeitgeber.“ Die Grenze der Belastung sei definitiv erreicht. Angesichts der angespannten Lage der Kliniken habe man sich mit den Ländern verständigt, diesen noch einmal finanziell entgegenzukommen. Das Angebot bestehe in 450 Millionen Euro für die Krankenhäuser und weiteren 100 Millionen Euro für die Uni-Kliniken. Für die Pharmaindustrie sollten Abgaben reduziert werden, wenn sie in Deutschland Innovationen vorantreibe und produziere, sagte Warken.
Der Bundesrat debattierte zunächst nur über das Sparpaket. Die Abstimmung sollte erst später in der Sitzung erfolgen.








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