
Elektronische Rezepte (E-Rezepte) sollen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vom 1. Juli an möglich sein. „Das E-Rezept ist endlich alltagstauglich“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Ende der Zettelwirtschaft?
„Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.“ Lauterbach fügte hinzu: „Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los.“
Das E-Rezept ist endlich alltagstauglich.
Ziel des E-Rezepts ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke zu vereinfachen und „auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen“ zu beenden. Zudem soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werden.
Schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen
Der Start bei elektronischen Rezepten hatte sich mehrfach verzögert. Zuletzt waren im vergangenen Herbst in der einzigen Pilotregion in Westfalen-Lippe weitere Schritte auf Eis gelegt worden. Anfang März hatte Lauterbach angekündigt, die schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen deutlich zu beschleunigen. Deutschlands Gesundheitswesen hänge in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück, sagte er. E-Rezepte sollten auf breiter Front alltagstauglich werden.
Das E-Rezept kann dem Ministerium zufolge über verschiedene Wege genutzt werden. So könnten Patientinnen und Patienten entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an eine Apotheke senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung des E-Rezepts nötigen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen.
Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor.
Das Ministerium erläuterte auf Anfrage, die E-Rezepte würden auf einem zentralen Server (E-Rezept-Fachdienst) in der geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens gespeichert. Beim Einstecken der Versichertenkarte werde die Apotheke autorisiert, E-Rezepte des jeweiligen Versicherten von dort abzurufen und einzulösen. Eine Geheimzahl (PIN) muss dafür nicht eingegeben werden. Es würden keine E-Rezepte auf der Versichertenkarte gespeichert, bei den Karten seien daher auch keine technischen Anpassungen notwendig. Die Möglichkeiten per E-Rezept-App oder Papierausdruck könnten auch weiter genutzt werden - so seien mehr als zwei Millionen E-Rezepte eingelöst worden.





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