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PatientensicherheitDeutsche Krankenhausapotheker fordern Stationsapotheker

Die ADKA (Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V.) fordert im Gegensatz zur niedersächsischen Krankenhausgesellschaft die verpflichtende Einführung des Stationsapothekers.

Apotheke
Foto: Fotolia (Carsten Steps)

Derzeit werden von ca. 50 000 Apothekern in Deutschland nur 2000 in den Krankenhäusern angestellt. Während in Großbritannien im Durchschnitt 4,4 Apotheker pro 100 Betten im Krankenhaus beschäftigt sind, hat Deutschland weniger als 0,4.

Die Krankenhausgesellschaft argumentiert damit, nicht ausreichend Apotheker finden zu können. In Deutschland gibt es jährlich 1600 pharmazeutische Absolventen, weshalb die ADKA die Argumente nicht als gerechtfertig sieht. 180 Apotheker in drei Jahren wären nicht einmal 4 Prozent der Studienabgänger, die ein extrem hohes Interesse an klinikscher Pharmazie haben.

Die ADKA unterstützt nachdrücklich die Meinung der niedersächsischen Apothekenkammer, die unmissverständlich die Einführung des Stationsapothekers in den niedersächsischen Kliniken fordert. Nach den Pflegemorden in Delmenhorst ist das ein längst überfälliger Schritt zum Schutz der Patienten im Krankenhaus - übrigens nicht nur für Niedersachsen.

Der Hochrisikoprozess der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus bedarf als Fachmann den Krankenhausapotheker auf Station. Diese Forderung als aktiver Patientenschutz steht auch in den European Statements of Hospital Pharmacy, die einen breiten Konsens von Patienten über Pflegende, Ärzte und Apotheker darstellt.

Ein Apotheker pro 300 Betten

Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftige Stationsapotheker im Wesentlichen zu Fragen der Arzneimitteltherapie bei Aufnahme und Entlassung, der Anwendung und des Verbrauchs von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen beraten. Stationsapotheker sollen die Weiterbildung zum "Fachapotheker für Klinische Pharmazie" absolviert haben.

Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist in jedem Krankenhaus in Niedersachsen sicherzustellen, dass die Krankenhausapotheke in hinreichendem Verhältnis zur Anzahl der Betten Stationsapotheker als präsente Beratungsperson auf den Stationen und in den Funktionsbereichen einsetzt. Dies würde konkret bedeuten, pro 300 Betten soll es zukünftig mindestens einen Stationsapotheker geben.

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