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KrankenhausreformDie Revolution dauert noch

Am 23. November haben sich Bund und Länder erneut zur Krankenhausreform beraten. Zu einer endgültigen Fassung des Arbeitsentwurfs kam es aber nicht. In der zweiten Januarwoche wird das überarbeitete Papier final beraten, danach geht es in den parlamentarischen Prozess.

Kleine Holzfiguren sind in einem Kreis angeordnet
Andrii Yalanskyi/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Minister von Bund und Ländern sind nach wie vor noch nicht in der finalen Phase, um einen gemeinsamen Vorschlag für die Krankenhausstrukturreform vorzulegen. Vor der Verhandlungsrunde am 23. November 2023 gab es seitens der Gesundheitsminister der Länder ziemlichen Widerstand, gerade was die Finanzierungsfragen der Reform und die vom Bund beabsichtigte Fokussierung auf die Spezialkliniken angeht.

Der Druck auf die Verhandlungsparteien ist groß, denn es fehlt hinten und vorne an Geld, der Investitionsstau in den Häusern ist unübersehbar. Erschwerend kommt noch das 60-Milliarden-Euro-Loch im Bundeshaushalt hinzu, das die Verhandlungen bezüglich der Finanzierung der Reform nicht einfacher macht.

Konsens trotzdem in Sicht

Im Anschluss an die Sitzung traten die Kontrahenten dann jedoch versöhnlich vor die Kamera – trotz teilweiser heftiger Auseinandersetzungen in den vergangenen Monaten – und zeigten sich zuversichtlich, dass die Reform kommen wird. Und das auch zeitnah. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) gestand den Krankenhäusern zu, dass sie sich in einer „Notlage“ befinden und „wirtschaftliche Probleme eine große Rolle“ spielen. Er beteuerte: „Es besteht ein Konsens, dass diese Reform dringend und schnell kommen muss.“

Die Stichworte zu dieser Reform lauten seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): Qualitätsverbesserung, Entbürokratisierung und Entökonomisierung. Im Hinblick auf die Entökonomisierung sind Zugeständnisse an die Häuser geplant, aber nicht ungedeckelt. Geplant ist bislang 60 Prozent der Finanzierung durch sogenannte Vorhaltepauschalen zu bestreiten, da Krankenhäuser eine „ähnliche Daseinsvorsorgepflicht haben wie beispielsweise die Feuerwehren. Diese werden auch bezahlt, wenn es nicht brennt“, erklärt dazu anschaulich Gesundheitsjournalist Dr. Christoph Specht.

Es besteht ein Konsens, dass diese Reform dringend und schnell kommen muss.

Diese Gelder sollen fließen, weil die Kliniken allein das Angebot und die Leistungen vorhalten. Die Pauschale soll dafür sorgen, dass „die Häuser wieder die Möglichkeit haben, zu atmen und der ökonomische Druck reduziert wird“, erklärt Lauterbach. Er sprach in diesem Zusammenhang auch von einer Existenzgarantie. Die restlichen 40 Prozent sollen dann aber nach wie vor über einen ökonomischen Anreiz gesteuert werden, damit die Krankenhäuser auch angehalten sind, wirtschaftlich zu arbeiten.

Mit Blick auf die Qualitätsverbesserung werden die Mindestmengen auch künftig eine große Rolle spielen. Denn: Wer etwas häufig tut, macht es gut. Die Unterschiede in der Versorgungsstruktur und -menge sollen mit der Reform auch angegangen werden. Daher ist gerade in bestimmten Bereichen wie der Frühchenversorgung oder der Versorgung von Schlaganfall-Patienten eine Fokussierung auf Zentren – wie es Lauterbach fordert, die diese Operationen und Untersuchungen sehr häufig durchführen, durchaus richtig und gut. Das bedeutet aber auf der anderen Seite, dass Patienten und Angehörige künftig längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie das BMG diese Kritik der Länder in den neuen Arbeitsentwurf aufnimmt.

Sektorenübergreifende Versorgung

Lauterbach sprach auch noch einmal die Level-Ii-Häuser und deren Stellung in der sektorübergreifenden Versorgung an. Dort könnten auch „zahlreiche Pflegeleistungen“ angeboten werden. Er bezeichnete diese Häuser als „Ankerkonzept“ – gerade auf dem Land. Nicht äußerte er sich jedoch zu der Frage der Führung in diesen Häusern, die ursprünglich – wie von der Regierungskommission vorgeschlagen – auch durch entsprechend ausgebildete Pflegefachpersonen sichergestellt werden kann.

Im letzten Arbeitsentwurf war davon nichts mehr zu lesen, es war ausschließlich von ärztlicher Führung die Rede, was vor allem die Profession Pflege sehr aufgebracht hat. Bereits auf dem Deutschen Pflegetag Ende September hatte jedoch Prof. Tom Bschor, Koordinator der Regierungskommission, verlautbaren lassen, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Ob und wie die Thematik in den finalen Arbeitsentwurf aufgenommen wird, bleibt abzuwarten. Davon war gestern nicht die Rede.

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Ambitionierter Zeitplan

Trotz der noch nicht final austarierten inhaltlichen Anforderungen beider Seiten bezeichnete Gesundheitsminister Lauterbach schon gestern die Reform als „Revolution“, die weitergehe. Das sei für ihn das zentrale Ergebnis der Verhandlungen. Damit leitete er zum weiteren Zeitplan über. Das BMG will bis Ende nächster Woche die gestern mündlich vorgetragenen Änderungen – unter Berücksichtigung der zusätzlichen Ansätze der Fraktionen – in den Arbeitsentwurf einarbeiten.

Dieser soll noch einmal konkreter sein und die bisherigen zentralen Kritikpunkte aufgreifen. Die Länder haben dann bis zur zweiten Januarwoche Zeit, ihre Erwiderungen vorzubringen. Dann sollen die letzten Änderungen besprochen werden, so „dass wir danach unmittelbar den Referentenentwurf abfassen können“. Der Bundesgesundheitsminister sieht den Zeitplan nicht in Gefahr und ist sich sicher, dass die Reform 2025 und 2026 durch die Zuweisung der Leistungsgruppen dann umgesetzt werden kann.

Optimistischer Blick nach vorne

Manne Lucha (Bündnis 90 /Die Grünen), Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, und Heike Baehrens (SPD) als Sprecherin der Fraktionen betonten beide die Wichtigkeit dieser Reform und waren sich einig, dass man sich weiterhin der Verantwortung stelle und gemeinsam an dem Ziel arbeiten wolle, „tragfähige, flexible zukunftsfähige Lösungen“ zu erschaffen, um den regionalen Bedarfen gerecht zu werden, erklärte der Grünen-Politiker aus Baden-Württemberg.

Es sei ein harter Prozess bescheinigte Lucha. „Aber wir weichen nicht aus“, bekräftigte er den vorgestellten Zeitplan des Bundesgesundheitsministers. Lucha betonte zudem, dass die Länder anerkennen, dass Lauterbach deren Position in den zu diskutierenden Arbeitsentwurf aufgenommen habe und freut sich, dass man auseinandergehe und der Dissens sich nicht manifestiert habe. Er sieht ebenfalls mehr in der Reform, sie ist ein „Bekenntnis zu einer bedarfsgerechten, zukunftsorientierten, auf das Patientenwohl ausgerichtete Versorgung“, das einige Jahrzehnte tragen muss.

Auch die Sprecherin der Fraktionen, Heike Baehrens, bestätigte die „guten Beratungen“, die am Ende „klare Verabredungen zur Fortsetzung des Prozesses“ mit sich gebracht haben. Sie hob noch einmal darauf ab, dass allen Verhandlungsparteien und auch den Regierungsfraktionen klar sei, dass man schnell zu einer Verständigung kommen müsse, „da die Situation der Krankenhäuser aktuell außerordentlich herausfordernd ist“. Sie zeigte sich erleichtert, dass man den Weg miteinander gehe und sich gemeinsam der Verantwortung für die Patienten, für die Mitarbeitenden und auch für die Träger stelle. Baehrens ist sich sicher, dass „diese Krankenhausreform, die wir miteinander auf den Weg bringen“ auch die Herausforderungen an eine alternde Gesellschaft mitdenkt und eine gute Grundlage dafür bietet.

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