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Ende 2022Ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist in Sicht

Die Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen soll in Deutschland Ende des Jahres Geschichte werden. Die Begründung dafür ist eine medizinische. Stiftung Patientenschutz und die DKG begrüßen ein Ende deutlich.

Impfstoff
Eisenhans/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen soll voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz sogenannter immunevasiver Corona-Varianten, wie es aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger.

Gesetzliche Grundlage läuft aus

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob die einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird. „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen“, hatte er im Oktober bei der Regierungsbefragung im Bundestag auf die Frage gesagt, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.

Stiftung Patientenschutz und DKG begrüßen ein Ende

An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durchsetzung der Impfpflicht. Aus den Ländern und der Branche waren Forderungen nach einem Ende laut geworden: Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das voraussichtliche Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. „Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus“, sagte Brysch dem „Handelsblatt“. „Deshalb lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere.“ Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten Sanktionen bereits herausgezögert.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Impfpflicht zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen und nicht mehr zu verlängern. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen zu lassen, ist absolut richtig und überfällig. Eine andere Entscheidung wäre nicht mehr erklärbar gewesen.“

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