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DebatteAussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) plant vorerst keine Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen bis zum 15. März 2022. Erst sollen Übergangsregelungen her, „um das Ganze vernünftig zu gestalten".

Impfstoff
Davizro Photography/stock.adobe.com
Symbolfoto

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) setzt sich für Lockerungen der Corona-Maßnahmen ein und möchte auch die geplante Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen vorerst nicht umsetzen. Es werde „großzügigste Übergangsregelungen” geben, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft”, sagte der CSU-Vorsitzende heute nach einer Videoschalte des Vorstands seiner Partei in München. „Für wie viele Monate wird man dann sehen”, fügte er hinzu – jedenfalls zunächst für einige Zeit, „um das Ganze vernünftig zu gestalten”.

Laut Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) könnte die Impfpflicht zumindest für Neulinge in Gesundheitseinrichtungen durchaus von Beginn an greifen, doch für „Bestandskräfte“ solle es gegebenenfalls eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2022 geben.

Verschlechterte Stuation durch „spezielle Impfpflicht“

Söder spricht sich für eine allgemeine Impfplicht aus, plädiert jedoch gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich: Diese sei kein wirksames Mittel, um die Omikron-Welle zu stoppen. Zusätzlich führe die Abwanderung von Fachpersonal aufgrund jener „spezielle[n] Impfpflicht“ zu einer Verschlechterung der Situation. So könnte das Gesundheitswesen durch Ausweichbewegungen geschwächt und überlastet werden. Einschränkungen seien dann von Nöten, wenn das Gesundheitssystem extrem belastet werde, was derzeit jedoch nicht der Fall sei.

Neben Bayern halten auch andere Bundesländer Übergangsfristen für erforderlich. So hatte Sachsen angekündigt, „vertretbare Umsetzungsregelungen“ schaffen zu wollen. Auch hatten sich die Länder erst am 22. Januar 2022 einstimmig für eine „Umsetzungszeit“ ausgesprochen, ohne diese weiter zu konkretisieren. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte bereits eine Verschiebung der Impfpflicht für Pflegekräfte gefordert, was Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jedoch zuletzt strikt ablehnte.

Deutsche Krankenhäuser fordern einheitliches, klares Vorgehen

Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ändert sich durch das Vorpreschen Bayerns erstmal nichts an ihrem Vorgehen: „Wenn Bayern eine Reihe ungeklärter Fragen beim Vollzug identifiziert hat und deshalb den Vollzug des Gesetzes durch die Gesundheitsämter nicht garantieren kann, muss Bayern das Thema in einer Länderrunde zur Sprache bringen und Klärung herbeiführen. Grundsätzlich ändert sich für die Krankenhäuser durch die Aussagen des Ministerpräsidenten zunächst nichts. Wir sind verpflichtet bis zum 15. März die nicht geimpften Mitarbeiter den Gesundheitsämtern zu melden. Darauf sind wir vorbereitet, und dies werden wir auch durchführen. Anschließend muss dann der Vollzug über die Bundesländergrenzen hinweg einheitlich und verlässlich durchgeführt werden. Wenn manche Bundesländer nun für sich erkennen, mehr Zeit und weitere Abstimmungen für den Vollzug zu benötigen, nehmen wir das zur Kenntnis. Keinesfalls darf es aber so sein, dass in einzelnen Bundesländern umgesetzt wird und in anderen nicht. Wir erwarten, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten klar auf der nächsten  Bund-Länder-Konferenz zu einer einheitlichen Umsetzung verständigen.“

Die ab 15. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Bis zum Stichtag müssen die Beschäftigten im Gesundheitswesen demnach ihrem Arbeitgeber entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder mit einem Attest nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können. Wird dieser nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das „kann”, wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.

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