
Nach langem Hin und Her ist sie nun da: die Impfplicht für bestimmte Gruppen von Mitarbeitenden in Gesundheitsberufen. Dazu hat der Bundestag nun für eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. 571 Abgeordnete votierten dafür, 80 Abgeordnete dagegen und 38 enthielten sich. Auch den Bundesrat hat die Entscheidung bereits passiert.
Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.
Im Bundesrat bemängelte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), dass das Infektionsschutzgesetz schon wieder korrigiert werden müsse. Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn die Bundesregierung bei der alten Regelung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geblieben wäre. „Wir machen nichts Anderes als Reparaturbetrieb", sagte Bouffier. Sollte sich die Omikron-Variante des Coronavirus so schnell ausbreiten wie von Fachleuten befürchtet, werde dies nicht die letzte Veränderung des Infektionsschutzgesetzes sein.
Sachsens stellvertretender Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) zeichnete ein erschütterndes Bild der Infektionslage in seinem Land. Die vierte Welle rolle „wie ein Tsunami" durch den Freistaat Sachsen, sagte er. Täglich würden Intensivpatienten in andere Bundesländer ausgeflogen. „Im Durchschnitt versterben in dieser Woche 75 Menschen an Corona - jeden einzelnen Tag und das nur in Sachsen."
Update
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagierte positiv auf den Beschluss zur Impfpflicht. Sie begrüßt sie ausdrücklich, sieht allerdings auch Nachbesserungsbedarf. „Wir brauchen die Einbeziehung auch der ambulanten Pflegedienste nach SGB V, um die Patienten zu schützen und zugleich Abwanderungen Ungeimpfter in diesen Bereich zu verhindern. Zudem bedarf es arbeitsrechtlicher Klarheit über Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Impfung“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.





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