
Nach Meinung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) sollte der neue Corona- Impfstoff Novavax zuerst an das Personal von Kliniken und Pflegeheimen verteilt werden. Das Mittel wurde als fünfter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen. Laut BWKG-Hauptgeschäftsführer Matthias Einwag erhoffe man sich von der neuen Technologie auch zahlreiche Impfskeptiker innerhalb der Kliniken von einer Immunisierung überzeugen zu können und dadurch die angespannte Personalsituation zu verbessern. Es handelt bei Novavax sich um einen Proteinimpfstoff, der auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Präparate basiert.
Das Ressort von Minister Manne Lucha (Grüne) teilt die Auffassung der BWKG und hat eigenen Angaben zufolge die Kommunen angewiesen, Menschen aus dem Gesundheitswesen mit Impfpflicht bevorzugt zu versorgen. Rund 500 000 Dosen Novavax über mehrere Wochen aus dem Bundesgesamtkontinent erwartet das Ministerium, wobei man drei Viertel der zehn Prozent Ungeimpften im Gesundheitswesen mit dem neuen Proteinimpfstoff zur Immunisierung bewegen wolle. Hierbei solle das für die Beschaffung zuständige Sozialministerium den neuen Impfstoff ab 21. Februar 2022 mit Vorrang an Kliniken und Pflegeeinrichtungen verteilen.
Zusätzlich soll der Impfstoff gemäß der Bevölkerungszahl an die Stadt- und Landkreise abgegeben werden. Diese sind für die Steuerung der Verteilung und die Berücksichtigung anderer Leistungserbringer, wie die niedergelassenen Ärzte oder Krankenhäuser, zuständig.
Befürchtete Abwanderung aufgrund einrichtungsbezogener Impfpflicht
Jedoch befürchten die Kliniken laut Einwag infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Abwanderung von Personal in andere Branchen. Das gelte besonders für IT-Fachleute, Elektriker und Verwaltungsangestellte. Laut Einwag könne dieses Problem gegebenenfalls durch eine allgemeine Impfpflicht abgebremst werden. Auch könne eine generelle obligatorische Impfung das Argument einer Diskriminierung der Gesundheitsberufe entkräften.
Orientierung zur Ermessensentscheidung erforderlich
Der BWKG-Vertreter forderte die Landesregierung zudem auf, den Gesundheitsämtern bei der Durchsetzung der Impfpflicht eine Orientierung zur Ermessensentscheidung an die Hand zu geben. Gerade bei Spezialfällen, wenn die erste Impfung nur kurz vor dem Stichtag 14. März 2022 erfolgte. Auch die Versorgungssituation vor Ort müsse in die Entscheidungen einbezogen werden. So solle man laut BWKG zunächst mit Geldbußen arbeiten, anstatt direkt Betretungsverbote für Ungeimpfte auszusprechen.





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